Mord

Mordurteil nach Stoss von Achtjährigem vor ICE rechtskräftig

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Deutschland,

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen Mann, der im Juli 2019 einen kleinen Jungen vor einen einfahrenden Zug stiess, ist rechtskräftig.

Hauptbahnhof Frankfurt
Hauptbahnhof Frankfurt - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2019 stiess ein Mann einen Achtjährigen vor einen ICE-Zug in Frankfurt.
  • Nun wurde da Urteil wegen Mordes bestätigt.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen Mann, der im Juli 2019 einen kleinen Jungen vor einen einfahrenden Zug stiess, ist rechtskräftig. Bundesgerichtshof weist Revision von an Schizophrenie erkranktem Täter zurück.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Beschuldigten zurück, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Gegen den damals 41-Jährigen war vor einem Jahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.

Schuldunfähig wegen Krankheit

Nach Feststellung des Landgerichts litt der Mann seit dem Herbst 2018 unter einer paranoiden Schizophrenie. Er stiess am 29. Juli 2019 im Frankfurter Hauptbahnhof eine Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich noch zur Seite rollen, der Junge wurde von dem Zug überfahren und starb.

Nach Attacke im Frankfurter Hauptbahnhof
31.07.2019, Hessen, Frankfurt/Main: Ein Band mit der Aufschrift "Frankfurt trauert" liegt am Gleis 7 des Hauptbahnhofs in einem Meer aus Blumen, Kuscheltieren und Beileidsbekundungen. Ein achtjähriger Junge wurde hier am 29. Juli von einem Mann vor einen einfahrenden ICE gestossen und getötet. (KEYSTONE/DPA/Arne Dedert) - keystone

Das Frankfurter Gericht erkannte zwar auf Mord und versuchten Mord. Wegen seiner Krankheit sei der Täter aber schuldunfähig. Er habe in der Wahnvorstellung gehandelt, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen vernichten zu müssen, beschrieb es der BGH. Das Landgericht entschied, dass der Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden soll.

Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Er wies auch die Revision einer Frau zurück, die von dem Täter bei seiner Flucht umgestossen worden war und sich dabei den Ellbogen brach. Das Landgericht wertete dies als Körperverletzung, die Frau sah stattdessen einen Tötungsversuch. Der BGH verwarf allerdings ihre Revision. Das Urteil des Frankfurter Gerichts ist damit rechtskräftig.

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