Maddie McCann: Gestand Christian B. hier den Mord?

Im Fall der verschwundenen Maddie McCann gilt Christian B. als Hauptverdächtiger. In einem Brief macht er pikante Enthüllungen.

Gegen den 43-jährigen Christian B. wird wegen Mordes an der vermissten Maddie McCann ermittelt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Christian B. soll Maddie McCann entführt und getötet haben.
  • Dies legt eine belastende Zeugenaussage nahe.
  • Nun äussert sich der Verdächtige selbst dazu - und gibt Details preis.

Vor 16 Jahren verschwand die damals dreijährige Maddie McCann aus ihrem Hotelzimmer in Portugal. Die Polizei sucht noch immer nach dem Mädchen. Der Tatverdächtige, Christian B., sitzt bereits hinter Gittern.

Ihm wird vorgeworfen, die kleine Maddie entführt und umgebracht zu haben. Das konnte bisher zwar nicht nachgewiesen werden. Doch hat er sich nun verraten?

Ende des vergangenen Jahres wandte sich der bereits vorbestrafte Christian B. in einem Brief nämlich an englische Journalisten. Darin beteuert er zwar seine Unschuld, gibt zugleich aber belastende Details preis.

Seine Verbindung zu Maddie basiert bis anhin eigentlich nur auf einer Zeugenaussage. Und genau die gibt er in dem Schreiben wieder, wie die «Bild» berichtet. Christian B. schildert das angebliche Gespräch mit Kronzeuge Helge B..

Christian B.: «Ja, sie hat nicht geschrien»

Zehn Monate nach Maddies Verschwinden seien die beiden in Spanien aufeinandergetroffen. Es kam zu einer Unterhaltung. Christian B. erkundigte sich, ob Helge B. bald wieder nach Portugal zurückkehren werde.

Letzterer verneinte und meinte, dass wegen des verschwundenen Mädchens zu viel Polizei unterwegs sei. Er fände es seltsam, dass das Kind einfach so spurlos verschwinden konnte. Darauf antwortete Christian B. gemäss dem Zeugen: «Ja, sie hat nicht geschrien.»

Aufgrund dieser Aussage hätten die Ermittlungen gegen ihn begonnen. Dabei ist sich Christian B. sicher, dass Helge B. das nur gesagt habe, um früher aus dem Knast entlassen zu werden.

Auch der Anwalt von Christian B. zweifelt an den Aussagen des Zeugen: «Zunächst muss festgestellt werden, ob es überhaupt zu so einem Gespräch gekommen ist. Andere Zeugen haben abweichende Angaben gemacht, nämlich dass so ein Gespräch nie stattgefunden hat.» Für ihn sei das bisher heisse Luft.

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Trotzdem: Sich selbst zu Wort melden, sollte der Tatverdächtige künftig wohl besser sein lassen. Denn das Material kann schnell auch gegen ihn verwendet werden.

Christian B. sitzt derzeit wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin in Portugal eine siebenjährige Haftstrafe ab.