Logopäde missbraucht in Deutschland behinderte Jungen - Haftstrafe

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Deutschland,

Wegen des sexuellen Missbrauchs von sieben behinderten Jungen hat das Landgericht im süddeutschen Würzburg einen Logopäden zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte das Gericht am Montag ein lebenslanges Berufsverbot.

Der wegen Missbrauchs von Kindern verurteilte Logopäde beim Prozessbeginn am 5. März im Landgericht Würzburg. (Archivbild)
Der wegen Missbrauchs von Kindern verurteilte Logopäde beim Prozessbeginn am 5. März im Landgericht Würzburg. (Archivbild) - sda - Keystone/DPA/DANIEL KARMANN

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt, in denen der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollte.

Der Fall zählt zu den schlimmsten bekannten Missbrauchsdelikten im deutschen Land Bayern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 510 Js 541/19 jug).

Die Anklage hatte für den 38-Jährigen 13 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe verlangt. Zudem hatte Staatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein Berufsverbot für den Sprachtherapeuten gefordert. Einige Nebenklagevertreter hatten sich den Haftforderungen der Anklage angeschlossen, darüber hinaus aber auch Sicherungsverwahrung für den Deutschen gefordert. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüssung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten.

Ein Grossteil des Prozesses fand zum Schutz der Opfer hinter verschlossenen Türen statt. In dem Verfahren vor der Grossen Jugendkammer hatte der Angeklagte zu Prozessauftakt Anfang März gestanden, sich jahrelang an den Jungen vergangen zu haben - während die anderen Kinder in Nebenräumen spielten. In mehr als 60 Fällen davon waren die Übergriffe derart massiv, dass der Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

Der psychiatrische Gutachter in dem Verfahren hatte den Angeklagten für therapierbar erklärt, aber nicht für vermindert schuldfähig. Der 38-Jährige hatte die Taten gefilmt und im Darknet verbreitet, so kamen ihm die Ermittler auf die Spur. In seiner Wohnung stellten Polizisten knapp 23 000 Dateien mit Missbrauchsinhalten sicher.

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