Carles Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden
Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein hat eine Auslieferungshaft von Puigdemont beantragt.
Das Wichtigste in Kürze
- Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden.
- Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein hat eine Auslieferungshaft beim Oberlandesgericht beantragt.
- Dieses prüft nun, ob eine Übergabe des früheren katalanischen Regionalpräsidenten rechtlich zulässig ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl für den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont beantragt. Das teilte die Behörde am Dienstag in der Stadt Schleswig mit.
Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Suprema in Madrid vom 23. März 2018 sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, «dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemässen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt».
Mit dem Europäischen Haftbefehl wollen die spanischen Behörden die Auslieferung des Verfolgten wegen der Straftatbestände der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder erreichen.
Prüfung durch Oberlandesgericht
Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.
In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet darüber abschliessend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung in Deutschland aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.