Wer profitiert vom Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein Fachbegriff aus dem Steuerrecht. Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den Eigenmietwert versteuern. Doch wer profitiert davon?

Der Eigenmietwert ist ein Fachbegriff aus dem Schweizer Steuerrecht. Mehr Infos erfahren Sie hier:

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Ermittlung des Wertes werden Grössen wie Mietzinsen in der Umgebung herangezogen.
  • Der Wert ist vom Eigentümer bei der Einkommensteuer wie eine aktive Einnahme anzugeben.

Wer profitiert vom Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein Fachbegriff aus dem Schweizer Steuerrecht. Von der Wertermittlung betroffen sind Eigentümer von Immobilien, die potenziell für eine Vermietung oder Verpachtung genutzt werden könnten.

Der ermittelte Eigenmietwert unterliegt der Einkommensteuer und wird jährlich von Eigentümern eingezogen. Die Wertermittlung und Versteuerung unterliegt häufigen Diskussionen, seit 2017 wird ein erneuter Anlauf zur Abschaffung unternommen.

Was stellt der Eigenmietwert dar?

Der Eigenmietwert stellt eine Ausgleichszahlung dar, die Eigentümer von Liegenschaften wie Häusern, Eigentumswohnungen oder Geschäftsräume zahlen. Als Eigentümer sind sie nicht zur Zahlung einer Miete oder Pacht verpflichtet, was die Liquidität und Leistungsfähigkeit der Privatperson/Unternehmens erhöht.

Um die Benachteiligung von Mietern und Pächtern mit ihrer finanziellen Belastung auszugleichen, wurde 1940 ein Vorläufer der heutigen Besteuerung eingeführt.

Ermittlung und Nutzung des Eigenmietwertes

Für die Ermittlung des Wertes werden Grössen wie Mietzinsen des Umfeldes herangezogen.

Der ermittelte Wert ist vom Eigentümer bei der Einkommensteuer wie eine aktive Einnahme anzugeben.

Vom Wert darf er Rechengrössen wie die Schuldzinsen einer aufgenommenen Hypothek und Kosten für Renovierung und Unterhalt abziehen. Konkrete Rechengrössen bei der Wertermittlung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, der auch von den steuerlichen Einnahmen profitiert.

Bemühungen zur Abschaffung

Den Eigenmietwert zu versteuern und Schuldzinsen der Hypothek vom ermittelten Wert abzuziehen, trägt auf dem Papier zur hohen Verschuldung der Schweizer Haushalte bei.

Befürworter sehen im Eigenmietwert ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Kluft zwischen Mietern und Eigentümern nicht stetig wachsen zu lassen.

Seit Jahrzehnten gibt es Kritiker der Regelung, die eine Abschaffung der Regelung oder eine Senkung des ermittelten Wertes anregen. Die Kritik wurde in den vergangenen Jahren durch das historisch niedrige Zinsniveau im europäischen Raum noch einmal verstärkt.