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Kantonsrat regelt Umgang mit Patientendaten neu

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Luzern,

Im Kanton Luzern werden die Schutzfristen für bestimmte Personendaten verlängert.

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Zudem soll die Luzerner Psychiatrie dem Staatsarchiv künftig Behandlungsdokumente anbieten. Der Kantonsrat hat am Dienstag nach erster Lesung das Archiv- und Spitalgesetz mit 82 zu 29 Stimmen angepasst.

Die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gerichts- oder Gesundheitsakten, ist im Kanton Luzern angesichts der Lebenserwartung eher tief angesetzt. Sie wird mit der Gesetzesrevision von 50 auf 100 Jahre seit Aktenschliessung verlängert. Diese Neuerung wurde von allen Fraktionen unterstützt. Nur Hans Stutz (Grüne) kritisierte die längere Schutzfrist als unwissenschaftlich.

Wenn ein öffentliches Organ Unterlagen nicht mehr benötigt, bietet es diese in der Regel nach zehn Jahren Aufbewahrung dem Staatsarchiv zur Übernahme an. Einer solchen Anbietepflicht unterstehen Organisationen, die kantonale Aufgaben erfüllen. Darunter fallen auch die Luzerner Psychiatrie und das Luzerner Kantonsspital. Gleichzeitig unterstehen Ärzte und Hilfspersonal aber einer Schweigepflicht bezüglich Patientendaten.

Mit der Revision sollte diese widersprüchliche und unklare Rechtslage zur Archivierung von Behandlungsdokumentationen beseitigt werden. Die vom Regierungsrat vorgelegte Lösung war aber im Kantonsrat nicht unumstritten.

Keine Anbietepflicht für das Spital

Der Regierungsrat schlug vor, dass trotz ärztlicher Schweigepflicht die Luzerner Psychiatrie neu dem Staatsarchiv Akten der stationären Behandlungen zur Verfügung stellen muss. Für das Kantonsspital sollte sich nichts ändern, dies weil deren Akten gesellschaftspolitisch weniger bedeutsam sei.

Melanie Setz (SP) verstand nicht, wieso Psychiatrie und Spital ungleich behandelt werden sollen. Die rechtliche Unklarheit bleibe beim Kantonsspital bestehen, und auch dessen Akten respektive dessen Umgang mit Patienten könnten gesellschaftlich relevant sein, sagte sie.

Regierungsrat Paul Winiker verteidigte die Ungleichbehandlung von Kantonsspital und kantonaler Psychiatrie. Zwangsmassnahmen gebe es im Kantonsspital nicht, für sensible Behandlungen gebe es bereits Meldpflichten. Der Kantonsrat folgte ihm mit 80 zu 25 Stimmen.

SVP und FDP plädierten dafür, auch auf die Anbietepflicht der Luzerner Psychiatrie zu verzichten. Das Persönlichkeitsrecht des Patienten werde erheblich verletzt, sagte Bernhard Steiner (SVP). Johann Dalla Bona (FDP) befürchtete grosse Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

Carlo Piani (CVP) sagte, es sei wichtig, dass das Staatsarchiv in diesem sensiblen Bereich Daten übernehmen könne. Regierungsrat Winiker sagte, der Umgang mit psychisch Kranken sage immer auch etwas über die Werte einer Gesellschaft aus. Der Persönlichkeitsschutz sei gewährleistet, weil die Patienten eine Archivierung ihrer Daten untersagen könnten.

Das Parlament folgte auch dieses Mal dem Regierungsrat, und zwar mit 64 zu 47 Stimmen.

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