Gemeinde genehmigt Kinderbetreuungsbeiträge

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Oberes Freiamt,

Nachdem das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau am 01.08.2016 in Kraft getreten ist, hat die Gemeindeversammlung Muri im November 2016 das Kinderbetreuungsreglement genehmigt.

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Die Gemeinde Muri bietet Randstundenbetreuungen für Schülerinnen und Schüler der Einschulungs- sowie 1. und 2. Unterstufenklassen an, beteiligt sich an den Kosten des Mittagstisches und der familienergänzenden Kinderbetreuung (Tagesfamilie, Kindertagesstätte). Erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde Muri können den Anspruch auf Betreuungsbeiträge bei den Sozialen Diensten prüfen lassen. Dabei gilt folgendes:

- Vertrag mit Tagesfamilie / Kindertagesstätte muss vorhanden sein

- Arbeitstätigkeit von mindestens 120 % bei zwei Erziehungsberechtigten

- Arbeitstätigkeit von mindestens 20 % bei Alleinerziehenden

- Kein steuerbares Vermögen

Die Höhe der Betreuungsbeiträge ist von der Familiengrösse und den Einkünften (Lohn, Alimente, Kinderzulagen, Prämienverbilligung usw.) abhängig. So kann beispielsweise eine allein erziehende Person mit zwei Kindern und Einkünften unter CHF 83‘000.00 oder ein Paar mit zwei Kindern und Einkünften unter CHF 105‘000.00 bereits einen Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben.

-Mitteilung der Gemeinde Muri

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