Stadt Luzern

Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern

Reformierte Kirche erarbeitet das Organisationsgesetz

Reformierte Kirche - vorberatende Synodekommission - Luzern

Parlament der Reformierten Kirche wählt vorberatende Kommission

Die Reformierte Kirche des Kantons Luzern erarbeitet das neue Organisationsge- setz. Der Gesetzesentwurf hat die Vernehmlassung durchlaufen. Für den weiteren politischen Prozess hat die Synode als kirchliches Parlament eine vorberatende Kommission gewählt.

Das Organisationsgesetz regelt die Organisation der Evangelisch-Reformierten Landes- kirche des Kantons Luzern und der Kirchgemeinden. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften und Leistungserbringern werden festgelegt. Das Organisationsgesetz stützt sich auf die seit 2017 in Kraft getretene Kirchenverfassung. Der Gesetzesentwurf hat die Vernehmlassung durchlaufen und die Ergebnisse werden aktuell ausgewertet. Im Dezember werden die Ergebnisse veröffentlicht. Die Synode hat für den weiteren parlamentarischen Prozess eine vorberatende Kommission gewählt. Diese Kommission berät die Vorlage und erarbeitet Anträge zuhanden der Synode. Die erste Lesung in der Synode findet am 13. März 2019 statt. Auch das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) zur Steuerung der Finanzen und Leistungen wird parallel und mit demselben Prozess erarbeitet. Die beiden Gesetze sollen im Sommer 2019 in Kraft treten.

Budget 2019 einstimmig genehmigt

Bei einem betrieblichen Aufwand von 2,11 Millionen Franken und Erträgen von 2,06 Millionen Franken resultiert im Budget 2019 der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern ein Aufwandüberschuss von rund 55'000 Franken. Die Synode hat das Budget 2019 einstimmig genehmigt. Weiter hat der Synodalrat bei der Synode einen unveränderten Steuerfuss von 0.025 Einheiten für die Periode des Aufgaben- und Finanzplans von 2019 bis 2022 beantragt. Auch der Finanz- und Aufgabenplan wurde von der Synode zur Kenntnis genommen.

Abstimmung zum Personalgesetz am 9. Dezember 2018

Das Hauptziel des neuen Personalgesetzes ist die Gleichstellung aller kirchlichen Mitarbeitenden, die aufgrund der neuen Kirchenverfassung alle öffentlich-rechtlich angestellt werden. Zudem werden die Kirchgemeinden in der Handhabung der personalrechtlichen Aufgaben unterstützt. Die Synode verabschiedete das Personalgesetz im Mai 2018 mit 35 Ja-Stimmen zu 15 Nein-Stimmen. Dass mit dem neuen Personalgesetz in Zukunft die demokratisch gewählten Kirchenvorstände Pfarrpersonen ohne Volkswahl anstellen, hat zum Referendum geführt. Am 9. Dezember 2018 findet die Abstimmung der Reformierten Kirche zum Personalgesetz statt.

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