Cloud-Dienste wie Dropbox, Onedrive und Tresorit sowie kleinere Anbieter haben Hochkonjunktur. Was aber, wenn ein Anbieter Konkurs geht? Wie kommt man dann wieder an seine eigenen Daten?

Ein Leserartikel der FDP

Marcel Dobler FDP/SG - Keystone
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Der Konkursfall eines Cloud-Providers stellt Kunden heute vor grosse Probleme: Der Eigentümer von Daten hat keine Möglichkeit, diese wieder herauszuverlangen. Dies einerseits, weil Computerdaten sachenrechtlich keine beweglichen Sachen darstellen. Anderseits fehlt es einer rechtlichen Grundlage, um bei einer Konkursverwaltung den Antrag auf Rückgabe der hinterlegten Daten zu stellen.

Bundesrat hat Brisanz der Lage nicht erkannt

Bisher unterschätzt der Bundesrat die Lage. Er ist der Meinung, dass die (Personen-)Daten bereits genügend geschützt seien und es keiner Sonderregel für Daten im Konkurs bedürfe. Dabei unterlässt er es, andere digitale Daten in Betracht zu ziehen. Derweil verliert der Eigentümer der Daten weiterhin im Konkursfall jeglichen Anspruch auf seine eigenen Daten. Dies ist in einer modernen und digitalen (Geschäfts-)Welt untragbar. Deshalb fordere ich in meinem Vorstoss Herausgabe von Daten im Konkurs von Cloud-Providern eine Erweiterung der rechtlichen Grundlage.

Erweiterung des SchKG nötig

Damit der Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen ICT-Umfeld Bestand haben kann, bedarf es einer stabilen und modernen Infrastruktur und fortschrittlicher Rechtsgrundlagen zum Schutz von Personendaten sowie auch von Computerdaten. Die heutige Gesetzeslage hat aber äusserst schwerwiegende Konsequenzen für den Kunden und Dateneigentümer im Falle eines Konkurses eines Cloud-Anbieters. Deshalb ist eine Erweiterung des Bundesgesetzes für Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) dringend nötig. Sie schafft Rechtssicherheit und verhilft zu einer praxistauglichen Lösung.

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