Die Wada fordert lange eine Entscheidung vom Internationalen Sportgerichtshof im Fall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa. Nun ist der Tag gekommen.
Eiskunstlauf Walijewa
Kamila Walijewa in Aktion auf dem Eis. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kamila Walijewa hat an den Olympischen Winterspielen Gold im Team-Wetkampf gewonnen.
  • Erst danach wurde bekannt, dass sie zuvor positiv auf Doping getestet wurde.
  • Nun entscheidet das Internationale Sportgerichtshof über eine Sperre.

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat im Dopingfall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Das teilte der Cas am Montag mit. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) hatte das Gericht in Lausanne angerufen, weil die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) bislang noch keine Entscheidung getroffen hat.

Die 16 Jahre alte Europameisterin war am 25. Dezember 2021 bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden.

Dies war erst bei den Olympischen Winterspielen im Februar in Peking bekannt geworden, nachdem Walijewa mit dem russischen Team Olympia-Gold gewonnen hatte. Eine vorläufige Suspendierung war wieder aufgehoben worden, sodass sie auch im Damen-Einzel an den Start gehen durfte und als Topfavoritin Vierte wurde. Im Team-Wettbewerb hatten die USA Platz zwei belegt und Japan Platz drei.

Die Wada begründet die Anrufung des Sportgerichtshofs mit Artikel 15.3 der Anti-Doping-Bestimmungen der Rusada. Danach kann die Weltagentur den Cas anrufen, wenn in einem Fall «innerhalb einer von der Wada gesetzten angemessenen Frist» keine Entscheidung getroffen wird, ob ein Verstoss gegen die Regeln vorliegt, hiess es in der Mitteilung. Die Berufung sei eingelegt worden, da die Rusada innerhalb der von der Wada gesetzten Frist keine Entscheidung getroffen habe, hiess es.

Die Wada geht von einem Doping-Verstoss aus und beantragte eine vierjährige Sperre für Walijewa sowie die Aberkennung aller von ihr vom 25. Dezember 2021 an erzielten Wettkampfergebnisse – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, teilte der Cas mit.

Ein Zeitrahmen für die Verkündung der Entscheidung könne noch nicht angegeben werden.

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