Beim ADAC GT Masters am Lausitzring kam es zu einem 40-minütigen Rennunterbruch. Grund dafür war ein Öl-Verlust beim Motor von Jules Gounon
ADAC GT Masters
Jules Gounon sorgt beim ADAC GT Masters am Lausitzring für einen Rennunterbruch. - ADAC Motorsport
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim ADAC GT Masters verursachte der Franzose Jules Gounon einen Rennunterbruch.
  • Der Schaden an seinem Auto war ihm zunächst nicht bewusst.
  • Es gibt keine nachträgliche Strafe gegen Gounon.

Der Franzose Jules Gounon verursachte beim ADAC GT Masters am Lausitzring einen 40-minütigen Rennunterbruch. Grund dafür war ein Stein, der den Ölkühler zerschlug. Dadurch verteilte er Öl auf der gesamten Rennstrecke.

Das dies überhaupt passieren kann war eine Spätfolge einer Kollision in der Anfangsphase. Bei dieser sich ein Loch im Schutzgitter für die Kühlöffnung am Mercedes-AMG GT3 bildete. Später schlug der Stein genau durch diese Lücke in den Ölkühler ein.

Gounon bemerkte den Schaden beim ADAC GT Masters vorerst nicht

Gounon bemerkte den Schaden am Auto nicht und fuhr noch mehr als eine halbe Runde weiter. «Ich dachte zuerst, es handele sich um ein Reifenproblem. Dies, weil nichts zu riechen und der Rauch noch nicht sehr ausgeprägt war», so Gounon gegenüber PS On Air.

Dass es ein Motoren-Problem sei, war dem AMG-Fahrer zunächst nicht klar. Er habe keinen Alarm auf dem Armaturenbrett gehabt. «Ich habe auch die Temperaturanzeigen für Wasser, Öl und Getriebeöl gecheckt und keine davon war übertrieben hoch. Deshalb habe ich nicht geglaubt, dass es ein Ölleck war.»

Keine Strafe für Jules Gounon

Erst nach der Zielgeraden wurde dem Franzosen klar, dass es ein Motoren-Problem war. «Da habe ich realisiert, dass es Öl war. Ich konnte aber nicht mitten auf der Geraden anhalten, weil ich befürchtet habe, dass es brennt. Ich wollte unbedingt bei jemandem mit einem Feuerlöscher anhalten.»

Die Sportkommission der ADAC GT Masters hatte Gounon zu sich zitiert, weil sie einen Verstoss gegen den internationalen Sportkodex vermuteten. Mit Daten konnte jedoch belegt werden, dass es keinen Alarm im Cockpit gab. Somit gab es auch keine nachträgliche Bestrafung.

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