Steak-Affäre: Keine Ermittlungen gegen Ribéry
Die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Affäre um das goldene Steak von Fussballstar Franck Ribéry keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi.

Das Wichtigste in Kürze
- Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein.
Es seien zwei Strafanzeigen gegen Ribéry eingegangen, berichteten die Ermittler in ihrer Presserunde. Anlass war nicht das Steak als solches, sondern die obszönen Grobheiten, die der Bayern-Profi anschliessend über Social Media gegen seine Kritiker in den französischen Medien verbreitet hatte.
Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei den Grobheiten Ribérys nicht der Fall.
Über die offiziellen Social-Media-Kanäle des französischen Fussballprofis waren Anfang des Jahres obszöne Beleidigungen verbreitet worden - als Reaktion auf Kritik an einem mit Blattgold verzierten Steak, das dem 35-Jährigen bei einem Restaurantbesuch serviert worden war. Der Club sprach daraufhin eine hohe Geldstrafe für den Flügelspieler aus.