Restliche Transfersperre gegen FC Chelsea aufgehoben

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Belmont-sur-Lausanne,

Der FC Chelsea darf nach einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS ab Januar wieder neue Spieler verpflichten.

Der FC Chelsea darf nach einem CAS-Urteil wieder Spieler verpflichten. Foto: Nick Potts/Press Association/dpa
Der FC Chelsea darf nach einem CAS-Urteil wieder Spieler verpflichten. Foto: Nick Potts/Press Association/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FIFA hatte im Frühjahr entschieden, dass der FC Chelsea bis Sommer 2020 keine neuen Spieler einstellen dürfe, weil der Europa-League-Sieger aus England in 29 Fällen gegen die Regeln zur Verpflichtung Minderjähriger verstossen haben soll.

Die vom Fussball-Weltverband FIFA verhängten Strafen wurden im Berufungsverfahren reduziert, wie das höchste Sportschiedsgericht in Lausanne mitteilte.

Die FIFA hatte im Frühjahr entschieden, dass der FC Chelsea bis Sommer 2020 keine neuen Spieler einstellen dürfe, weil der Europa-League-Sieger aus England in 29 Fällen gegen die Regeln zur Verpflichtung Minderjähriger verstossen haben soll. Auch eine Geldstrafe in Höhe von 600.000 Schweizer Franken (rund 526 000 Euro) war verhängt worden.

Im Berufungsprozess entschied der CAS nun, dass die Sperre auf eine Transferperiode reduziert wird. Diese hat der Premier-League-Club im Sommer verbüsst. Auch die Geldstrafe wurde um die Hälfte reduziert. Das mildere Urteil begründete der Internationale Sportgerichtshof damit, dass der FC Chelsea nur in etwa einem Drittel der von der FIFA beanstandeten Fälle gegen Transferregeln verstossen hätte.

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