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    DFB-Sportgericht ändert Sperre für HSV-Profi Leistner

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    Deutschland,

    Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes hat die Sperre für Toni Leistner vom Hamburger SV geändert.

    Hat aus dem Tribünensturm seine Lehren gezogen: Toni Leistner. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
    Hat aus dem Tribünensturm seine Lehren gezogen: Toni Leistner. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • «Normalerweise werden Übergriffe von Spielern auf Zuschauer härter bestraft.

    Der Profi des Zweitligisten muss wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie eines Verstosses gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept vier Partien - jeweils zwei in der Meisterschaft und im DFB-Pokal - zuschauen. Zunächst war Leistner für fünf Spiele, von denen drei direkt zu verbüssen gewesen wären und zwei bis zum 18. September 2021 zur Bewährung ausgesetzt waren, gesperrt worden. Zudem wurde die zunächst verhängte Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro auf 6000 Euro reduziert.

    «Normalerweise werden Übergriffe von Spielern auf Zuschauer härter bestraft. In diesem Fall griffen aber einige Milderungsgründe, vor allem die Tatsache, dass der Spieler bisher sportgerichtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er in hohem Masse provoziert wurde, beziehungsweise glaubte, provoziert worden zu sein», sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz nach der mündlichen Verhandlung in Frankfurt. Für eine noch deutlichere Reduzierung der Strafe sei kein Raum geblieben, «weil von dem Urteil auch eine abschreckende Wirkung ausgehen muss».

    Leistner war im Anschluss an das DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden am 14. September mehrmals von einem Zuschauer beleidigt worden und hatte den Provokateur daraufhin auf der Tribüne körperlich attackiert. Deswegen war er im Einzelrichterverfahren zunächst mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen belegt worden, von denen drei direkt zu verbüssen gewesen wären und zwei bis zum 18. September 2021 zur Bewährung ausgesetzt waren. Dagegen hatte der 30-Jährige Einspruch eingelegt.

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