Polizeikosten beim Fussball: 90 % für Beteiligung der Clubs

DPA
DPA

Deutschland,

Neun von zehn Deutschen sind laut einer Umfrage dafür, dass sich Vereine oder die Deutsche Fussball Liga (DFL) an Kosten für Risikospiele beteiligen, ergab eine repräsentative Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag der WDR-Sendung «Sport inside».

Beim Stadtderby in Hamburg begleitet Polizei nach dem Spiel einen Marsch von HSV-Fans über die Reeperbahn. Foto: Axel Heimken
Beim Stadtderby in Hamburg begleitet Polizei nach dem Spiel einen Marsch von HSV-Fans über die Reeperbahn. Foto: Axel Heimken - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DFL klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bremen und bekam in erster Instanz Recht.

Derzeit läuft ein Rechtsstreit, ob Vereine beziehungsweise die DFL Kosten übernehmen müssen. Bremen hatte dies von der Deutschen Fussball Liga gefordert. Die Hansestadt hatte nach einer Bundesliga-Partie zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015 der DFL eine Gebührenrechnung von mehr als 425.000 Euro gestellt.

Die DFL klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bremen und bekam in erster Instanz Recht. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Gebührenforderungen des Bundeslandes in einer Berufungsverhandlung im Februar 2018 jedoch für rechtens. Am kommenden Dienstag geht das Verfahren dann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiter. Das Urteil des Gerichts könnte weitreichende Folgen haben, da sich auch andere Bundesländer daran orientieren könnten. Die DFL ist unter anderem für die Organisation und Vermarktung des deutschen Profifussballs zuständig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump
2 Interaktionen
Melania-Einfluss
SBB
Bezahlmittel geändert

MEHR IN SPORT

FC Basel Roger FEderer
«Riesiger Fan»
YB
12 Interaktionen
Das sagt Spycher
Lamine Yamal Party
4 Interaktionen
Geburi-Party

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Jimi Blue Ochsenknecht
5 Interaktionen
Betrugs-Tour
Rave The Planet Berlin
3 Interaktionen
Lebensgefährlich
Alexander Zverev Rafael Nadal
1 Interaktionen
Bericht
Alfons Schuhbeck im Gericht
17 Interaktionen
Urteil in Deutschland