Sexueller Missbrauch, Belästigung und Ausbeutung unterliegen im Ethikkodex des Fussball-Weltverbands FIFA nicht mehr einer Verfolgungsverjährung.
Im Ethikkodex des Fussball-Weltverbandsunterliegen Sexueller Missbrauch, Belästigung und Ausbeutung nicht mehr einer Verfolgungsverjährung.
Im Ethikkodex des Fussball-Weltverbandsunterliegen Sexueller Missbrauch, Belästigung und Ausbeutung nicht mehr einer Verfolgungsverjährung. - Steffen Schmidt/epa/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In ihrem bisherigen Ethikkodex hatte die FIFA für verschiedene Vergehen im Fussball Verjährungsfristen festgeschrieben.

«Die Änderungen garantieren einen stärkeren Schutz bestimmter Parteien bei Verfahren vor den FIFA-Rechtsorganen und geben der FIFA weitere Instrumente gegen illegale, unmoralische oder unethische Methoden und Praktiken», teilte der Weltverband mit. Die im Dezember vergangenen Jahres beschlossenen Änderung sind seit dem 1. Februar gültig.

In ihrem bisherigen Ethikkodex hatte die FIFA für verschiedene Vergehen im Fussball Verjährungsfristen festgeschrieben. Auch weiterhin werden Verstösse gegen die Verhaltensregeln grundsätzlich nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt. Zu den bestehenden Ausnahmen wie Bestechung (zehn Jahre) kommen in der neuen Kodex-Ausgabe aber «Delikte im Zusammenhang mit Drohung, Vorteilsversprechen, Nötigung und allerFormen des sexuellen Missbrauchs, der Belästigung und der Ausbeutung».

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