EGMR eröffnet Urteil im Fall der Leichtathletin Caster Semenya

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Frankreich,

Heute eröffnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil im Falle der Leichtathletin Caster Semenya.

Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen die Testosteron-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes.
Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen die Testosteron-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes. - Michael Kappeler/dpa

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gibt am Donnerstag ihr Urteil im Fall der südafrikanischen Leichtathletin Caster Semenya bekannt. Die Sportlerin müsste gemäss den Richtlinien des internationalen Verbands World Athletics (WA) ihren natürlichen Testosteronspiegel senken, um an Wettkämpfen teilnehmen zu können.

Vor zwei Jahren hiess die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde von Caster Semenya in mehreren Punkten gut. Insbesondere stellte sie fest, dass Semenyas Recht auf Achtung der Privatsphäre in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot durch die Regeln des Verbands verletzt werde.

Das Urteil richtete sich gegen die Schweiz, weil das Bundesgericht als letzte nationale Instanz über den Fall entschieden hatte. Semenya hatte den Entscheid vom Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), der seinen Sitz ebenfalls in Lausanne hat, an das höchste Schweizer Gericht weitergezogen.

In solchen Fällen hat das Bundesgericht nur eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis. Es ist kein Berufungsgericht. Diesbezüglich ist die Südafrikanerin der Ansicht, dass ihr Recht auf ein faires Verfahren und ein wirksames Rechtsmittel von der Schweiz verletzt worden sei.

Die auf Mittelstrecken spezialisierte Athletin rügt die WA-Bestimmungen, nach denen sie ihren natürlichen Testosteronspiegel senken müsste, um an internationalen Wettkämpfen in der Frauenklasse teilnehmen zu können.

Mehrere Gerichte haben Klage abgewiesen

Nach dem CAS wies auch das Bundesgericht im Jahr 2020 die Klage der Südafrikanerin ab. Es stellte im Wesentlichen fest, dass die angefochtene Regelung eine geeignete und notwendige Massnahme für die legitimen Ziele der sportlichen Fairness sei.

Semenya weist einen natürlichen Überschuss an männlichen Sexualhormonen auf und führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Verband.

Im April 2018 legte dieser einen Höchstwert für Testosteron (5 Nanomol pro Liter Blut) bei Frauen fest, die über die Distanzen von 400 Meter bis zu einer Meile (1609 Meter) antreten wollen. Damit gilt der Höchstwert auch für die Distanz von 800 Meter, wo die Südafrikanerin besonders gut ist.

Kommentare

User #4783 (nicht angemeldet)

Das ist ein Mann, hat doch nix mit Rassismus zu tun. Fakt ist Fakt!

User #1657 (nicht angemeldet)

Caster Semenya wurde bei der Geburt als weiblich eingestuft. Aber bei den Chromosomen ist Caster Semenya XY.

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