Ein Luzerner Richter muss bei der Beurteilung eines Theologieprofessors nicht in Ausstand treten, obwohl er als Lehrbeauftragter an der Uni Luzern tätig ist.
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Es bestehe kein Anschein von Befangenheit, hält das Kantonsgericht fest.

Der 57-jährige Professor der theologischen Fakultät war auf Ende Juli von der Universität Luzern freigestellt worden. Diesen Entscheid focht er beim Kantonsgericht an. Weil der zuständige Richter als Lehrbeauftragter an der Universität Luzern tätig ist, reichte er ein Ausstandsbegehren ein.

Dieses wies das Kantonsgericht nun ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Der zuständige Richter sei nicht in den Universitätsbetrieb eingebunden und pro Jahr lediglich während drei Veranstaltungen zu je 90 Minuten an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern anwesend, begründete das Gericht den Entscheid.

Zudem stehen dem Richter weder Büroräumlichkeiten noch Personal der Universität Luzern zur Verfügung. «Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist nicht ersichtlich, ein Bezug zur theologischen Fakultät fehlt.« Die Verfügung kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Kritische Fragen

Die Universität hatte die Entlassung mit einem fehlenden Vertrauensverhältnis begründet. In der Darstellung des Professors waren es kritische Fragen, die er zu den Finanzen der Fakultät gestellt hatte, die zu seiner Entlassung führten.

Der aus Freiburg im Breisgau stammende Mann, der auch als Priester in Malters LU arbeitet, war im Frühling 2013 ordentlicher Professor in Luzern geworden. Sein Fachgebiet ist die Exegese des Alten Testaments.

2014 wurde er Dekan der theologischen Fakultät in Luzern, der ältesten katholisch-theologischen Lehr- und Forschungsinstitution in der Schweiz. Dieses Amt gab er 2017 nach eigener Darstellung ab, weil er vom Rektor der Universität dazu aufgefordert worden sei. Grund dafür sollen schon hier seine kritische Fragen gewesen sein.

Petition und Rücktritt

Die Studentenschaft stellte sich hinter den bei der Unileitung in Ungnade gefallenen Theologieprofessors. In einer Petition und einem offenen Brief forderten sie Transparenz und eine Rehabilitation des Professors.

Die Diskussionen über die Universität wurde zusätzlich befeuert, als bekannt wurde, dass eine Assistenzprofessorin der theologischen Fakultät, die das neue Zentrum für komperative Theologie aufbauen sollte, im März 2018 nur elf Monate nach ihrem Amtsantritt gekündigt hatte. Sie nahm gegenüber Medien den Freigestellten in Schutz und warf den übrigen Exponenten der Fakultät Versäumnisse vor.

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