Zysset (Mitte): «Bilaterale III: Viel Bindung, wenig Mitsprache»
Die Bilateralen III bringen eine dynamische Rechtsübernahme mit sich. Damit stehe die Selbstbestimmung der Schweiz auf dem Spiel, schreibt Samuel Zysset.

Würden wir einen Vertrag unterschreiben, dessen künftigen Inhalt wir nicht kennen? Bei den Bilateralen III geht es genau darum. Im Zentrum steht die Frage nach der Selbstbestimmung der Schweiz.
In der Debatte zu den Bilateralen III stellte Beat Rieder im Ständerat eine ebenso einfache wie grundlegende Frage: «Würde ich jemals einen Vertrag unterzeichnen, dessen künftigen Vertragsinhalt ich nicht kenne? Und den ich nicht mitentscheiden, sondern nur mit beraten kann?»
Seine Antwort war ebenso klar wie konsequent: «Ich würde das nie tun.»
Genau diese Frage sollten sich auch die Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen.
Die Diskussion dreht sich nicht um die Bedeutung guter Beziehungen zur EU. Diese sind wichtig und unbestritten. Im Zentrum des Vertragswerks steht vielmehr die sogenannte dynamische Rechtsübernahme.
Sie verpflichtet die Schweiz, in den betroffenen Bereichen nicht nur heutiges, sondern auch künftiges EU-Recht zu übernehmen. Beat Rieder bezeichnete diesen Punkt als den «wahren Elefanten im Raum» und als einen grundlegenden Konstruktionsfehler des Vertragswerks.
Wer heute Ja sagt, sagt nicht nur Ja zu den bekannten Vertragsbestimmungen. Er sagt auch Ja zu künftigen Entwicklungen, deren konkreter Inhalt heute noch gar nicht feststeht.
Das mag bei einem gewöhnlichen Vertrag bereits fragwürdig sein. Bei einem Staatsvertrag, der den Handlungsspielraum unseres Landes über Jahrzehnte prägen kann, wiegt dies ungleich schwerer.
Die Schweiz verdankt ihren Erfolg ihrer direkten Demokratie, ihrem Föderalismus und ihrer Fähigkeit, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Diese Errungenschaften wurden nicht geschaffen, damit politische Verantwortung Schritt für Schritt ausgelagert wird.
Deshalb stellt sich eine entscheidende Frage: Wer soll künftig die massgeblichen Regeln bestimmen? Das Schweizer Volk und seine demokratischen Institutionen oder zunehmend Behörden und Gerichte ausserhalb unseres Landes?
Wer heute Verträge abschliesst, deren künftige Inhalte und Folgen noch gar nicht bekannt sind, riskiert, den Handlungsspielraum kommender Generationen einzuschränken.
Genau deshalb überzeugt mich die von Beat Rieder aufgeworfene Frage. Würden wir einen Vertrag unterschreiben, dessen zukünftigen Inhalt wir nicht kennen? Die Antwort liegt auf der Hand: Nein!
Unsere Vorfahren haben uns keine Schweiz hinterlassen, die fremdbestimmt wird. Sie haben uns ein Land übergeben, das auf Freiheit, Eigenverantwortung und Mitbestimmung aufgebaut ist.
Generationen vor uns haben diese Werte mit Weitsicht, Fleiss und Verantwortungsbewusstsein bewahrt. Dieses Erbe verpflichtet auch uns.
Weil die Folgen dieser Entscheidungen über unsere Generation hinausreichen, sollten wir nichts unterschreiben, dessen langfristige Auswirkungen wir nicht überblicken können.
Die dynamische Rechtsübernahme mag als pragmatische Lösung erscheinen. Für eine souveräne, selbstbestimmte und demokratische Schweiz ist sie jedoch nicht der richtige Weg.
Zum Autor
Samuel Zysset ist Vorstandsmitglied Die Mitte Aarberg BE und Umgebung.








