Die St. Galler Regierung ist nach dem zweiten Wahlgang am Sonntag wieder komplett. Bettina Surber (SP) und Christof Hartmann (SVP) wurden gewählt.
Bettina Surber
Die neu gewählten Christof Hartmann (SVP), Bettina Surber (SP), mit Beat Tinner (FDP), Regierungsrat, von links, beim zweiten Wahlgang der Regierungsratswahlen. - keystone

Die St. Galler Regierung ist nach dem zweiten Wahlgang am Sonntag wieder komplett: Neben den fünf Bisherigen, die bereits im ersten Wahlgang gewählt wurden, werden nun Bettina Surber von der SP und Christof Hartmann von der SVP mitregieren.

Als Nachfolgerin des zurückgetretenen Fredy Fässler (SP) hat Bettina Surber im zweiten Wahlgang am meisten Stimmen erreicht. Die 42-Jährige engagiert sich bereits seit langem politisch. Mit 25 Jahren wurde sie ins St. Galler Stadtparlament gewählt.

2011 folgte die Wahl in den Kantonsrat. In den letzten vier Jahren war sie die Fraktionschefin der SP, die sich im rechtsbürgerlich dominierten Kantonsrat klar in der Minderheit befindet.

Bettina Surbers politischer Werdegang

Die Anwältin arbeitet im gleichen Büro wie der ehemalige SP-Ständerat Paul Rechsteiner. Einer ihrer grössten beruflichen Erfolge war 2020 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), im dem die St.Galler Behörden gerügt wurden, weil sie die Risiken für die Abschiebung eines geflüchteten homosexuellen Gambiers in sein Herkunftsland nicht abgeklärt hatten.

Der 47-jährige Bankberater Christof Hartmann folgt in der Regierung dem nicht mehr angetretenen Parteikollegen Stefan Kölliker. Hartmann hat innerhalb der SVP eine klassische Politkarriere absolviert: Er war Gemeinderat in Walenstadt und ab 2011 Kantonsrat.

Christof Hartmanns politischer Aufstieg

Dort präsidierte er mehrere Jahre lang die einflussreiche Finanzkommission. Zu reden gab nach seiner Nomination ein Gerichtsverfahren aus seiner Zeit als Gemeinderat, das ausgerechnet in der ersten Phase des Regierungswahlkampfs stattfand.

Hartmann war im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Ende Januar wurde er in erster Instanz freigesprochen. Gegen das Urteil legten Kläger und Staatsanwaltschaft Berufung ein.

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