Zürcher Kantonsrat will «Nachrücken auf Zeit» ermöglichen
Zukünftig könnten sich Ratsmitglieder in Zürich bei Krankheit oder Mutterschaft vertreten lassen.

Wer wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft für eine gewisse Zeit nicht arbeiten kann, soll sich künftig im Zürcher Kantonsrat oder in den Gemeindeparlamenten vertreten lassen können. Dies hat das Parlament am Montag in erster Lesung entschieden. Das letzte Wort hat das Volk.
Geplant ist, dass ein Ratsmitglied seinen Sitz für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten einem Ersatzmitglied der gleichen Partei überlassen kann.
Das «Nachrücken auf Zeit» geht nun an die Redaktionskommission und kommt in einigen Wochen für die Schlussabstimmung wieder in den Rat. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, hat aber ohnehin das Volk das letzte Wort.
Auslöser und Vorbilder
Auslöser für die Änderung ist eine Parlamentarische Initiative von SP, Grünen, GLP und AL. Die Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Wallis, Graubünden und Aargau kennen solche Stellvertreterregelungen in unterschiedlicher Form bereits.