Zürcher Gemeinderat akzeptiert Urteil zu Videoüberwachung
Der Zürcher Gemeinderat hat sich am Mittwoch gegen den Weiterzug eines Urteils zur Videoüberwachung entschieden. Er wollte Überwachung nur in Ausnahmefällen zulassen, dem Verwaltungsgericht ging das zu weit.

Luca Maggi (Grüne), der die stärkere Beschränkung einst anregte, sprach sich gegen einen Weiterzug aus. «Es braucht jetzt schnell eine griffige Lösung», sagte er. Voraussichtlich werde es demnächst eine Parlamentarische Initiative dazu geben. Der Rat sprach sich einstimmig gegen den Weiterzug aus.
Die vom Verwaltungsgericht gerügte Regelung war so weit gefasst, dass eine Überwachung nur möglich wäre, wenn erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für grosse Sachbeschädigungen besteht. Das war dem Verwaltungsgericht zu streng formuliert. Die Ausnahmeregelung müsse realistisch sein.
Der Gemeinderat hat nun die Möglichkeit, die Regeln zu überarbeiten. Grundsätzlich gab das Gericht dem Parlament in der Frage recht, dass die Stadt die Regeln für private Kameras, die den öffentlichen Raum filmen, festhalten kann. Das schätzte auch Maggi. Es sei schon gut zu wissen, dass die Stadt den Einsatz von Kameras, die öffentlichen Grund filmen, regeln soll, meinte er am Mittwoch.
In der Debatte im November 2023 betonte die Ratslinke, dass Kameras nicht bloss wegen Sprayereien bewilligt werden sollten. Die Ratsrechte hielt den Zusatz für eine klare Verschärfung, blieb aber chancenlos. Im Gemeinderat war die Rede von einem «Wildwuchs» der Kameras. Viele seien auch auf Trottoirs gerichtet.
Gegen den Entscheid des Stadtparlaments hatte der Hauseigentümerverband Beschwerde erhoben. Kameras, die nur den privaten Grund filmen, bleiben in jedem Fall erlaubt. Bis das Parlament neue Regeln definiert, dürfen sie auch den öffentlichen Raum überwachen.






