Zuger Kantonsrat will neues Gefäss für Eigenkapital

Der Kanton Zug soll einen Teil seines Eigenkapitals in einem separaten Gefäss für künftige Aufgaben zurücklegen.

Zug Stadtrat gehälter
Kanton Zug erwägt, einen Teil seines Eigenkapitals in einem separaten Gefäss zu halten. - keystone

Der Kanton Zug soll in einem separaten Gefäss einen Teil seines Eigenkapitals für künftige Aufgaben halten und bewirtschaften. Der Kantonsrat hat eine Motion, die ursprünglich einen Kantonsfonds forderte, mit 48 zu 22 Stimmen teilweise überwiesen.

Kurt Balmer (Mitte) wollte, dass 100 bis 900 Millionen Franken des Eigenkapitals in einen Kantonsfonds überwiesen werden. Angesichts der hohen Überschüsse über eine längere Zeit sollten die Mittel so kurzfristigen politischen Begehrlichkeiten entzogen werden.

Der Regierungsrat erteilte in seiner schriftlichen Motionsantwort dem Anliegen aber eine Abfuhr. Die geltenden Rechtsgrundlagen und der ordentliche Staatshaushalt seien ausreichend um die finanziellen Ressourcen effizient und zielgerichtet für die öffentliche Aufgabenerfüllung einzusetzen.

Nach Angaben des Regierungsrats können auch mit der bislang praktizierten konservativen Anlagestrategie gute Ergebnisse erzielt werden. «Wir sind nicht im Blindflug unterwegs», sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) im Kantonsrat.

Regierungsrat gegen Parallelhaushalt

Kritisch beurteilte der Regierungsrat zudem, dass mit dem geforderten Fonds Geld dem ordentlichen Staatshaushalt entzogen und in private Märkte investiert werde. Auch widerspreche ein «Parallelhaushalt» der modernen Rechnungslegung.

SP, ALG und GLP äusserten an der Motion ebenfalls Kritik. Flurin Grond (FDP) nahm die Kritik an der Motion auf und beantragte, diese nur teilweise zu überweisen.

Gemäss dem nun gutgeheissenen Vorschlag soll ein Gefäss geschaffen werden für einen nicht näher genannten Betrag. Das Gefäss müsse nicht zwingend ein Fonds sein, sagte Grond.

Mit dem Vorschlag von Grond soll auch ein Parallelhaushalt verhindert werden. So soll die Oberaufsicht beim Parlament verbleiben, und die eingelegten Mittel sollen nicht von Externen bewirtschaftet werden.

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