Cham stimmt Zonenplan und Bauordnung zu
Die Stimmberechtigten von Cham genehmigen die Gesamtrevision von Zonenplan, Bauordnung und Parkplatzreglement. Start voraussichtlich im Frühjahr 2026.

Wie die Gemeinde Cham mitteilt, waren qualitätvolle Entwicklung nach innen, Flächen für öffentliche Nutzung und preisgünstigen Wohnraum, mehr Grünraum sowie Schutz des Ortsbildes die Hauptziele des Gemeinderates bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung.
Rund 60,1 Prozent beträgt der Ja-Anteil der abgegebenen Stimmen zu Zonenplan und Bauordnung, bei einer Stimmbeteiligung von 50,7 Prozent. Der Zonenplan legt die künftig zulässigen Nutzungen, Höhen und die Bebauungsdichte bei Grundstücken fest, die Bauordnung bildet die gesetzliche Grundlage für Bauvorhaben in Cham.
Sechsjährige Planungsarbeit honoriert
Sehr erfreut zeigte sich Georges Helfenstein als Gemeindepräsident und Vorsteher Planung und Hochbau am Abstimmungssonntag: «Das Resultat ist ein Vertrauensbeweis für die sorgfältige Planungsarbeit, die wir in den letzten sechs Jahren geleistet haben. Dabei haben wir angestrebt, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie Zukunftssorgen zu berücksichtigen und breit abgestützte Lösungen zu finden.
Offenbar ist uns dies gelungen. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz und bin überzeugt, dass sich unsere Gemeinde damit auf einer zukunftsfähigen Basis nachhaltig weiterentwickeln kann.» Auch in der weiteren Umsetzung der Planungsziele ist für die Verantwortlichen der Dialog wichtig, beispielsweise bei Massnahmen für preisgünstigen Wohnraum.
Ja zur Teilrevision des Parkplatzreglements
Das überarbeitete Parkplatzreglement legt bei Bauvorhaben fest, wie viele Parkplätze in welcher Form für Autos oder Velos bereitgestellt werden müssen. Dieses wurde von den Stimmberechtigten mit einem Ja-Anteil von rund 57,8 Prozent gutgeheissen, bei einer Stimmbeteiligung von 50,7 Prozent.
Vorausgesetzt, dass keine Beschwerden erhoben werden, treten die neuen Planungsmittel nach Genehmigung durch den Regierungsrat voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind sie für alle Bauvorhaben im Gemeindegebiet Cham verbindlich.
Im Rahmen der Mitwirkung eingebrachte Themen, die aktuell nicht umgesetzt werden konnten (wie beispielsweise die Zweckbestimmung von Zonen des öffentlichen Interesses), werden vom Gemeinderat für eine nächste Revision geprüft.