Der Kanton Zug plant, die erste Etappe der Pflegeinitiative über die Bundesvorgaben hinaus umzusetzen.
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Bildungsoffensive Pflege: Zuger Kantonsrat stellt Weichen. - Keystone
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Der Kanton Zug will bei der Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative über die Bundesvorgaben hinausgehen. In der ersten Lesung im Kantonsrat am Donnerstag hat das Mitte-Rechts-Lager die Vorlage der Regierung als «Zuger Finish» gelobt, für die Ratslinke ist sie nicht grosszügig genug.

Bei der Gesetzesvorlage handelt es sich um die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative, so genannten Ausbildungsoffensive. Vorgesehen ist, dass Kanton Zug zusammen mit dem Bund über acht Jahre Beitragszahlungen in Höhe von insgesamt rund 26,7 Millionen Franken leisten wird.

Profitieren sollen nicht nur Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierende sondern zusätzlich auch Auszubildende zur Fachperson Gesundheit sowie verschiedene Nachdiplomstudierende. Der Kanton geht damit über bundesrechtlichen Vorgaben hinaus.

Bei Förderung Ausbildung im Bereich Pflege arbeiten Kanone Zentralschweiz eng zusammen. Dafür haben sie eine Koordinationsstelle erschaffen ein Zentralschweizer Modell zur Bestimmung Ausbildungskapazitäten einzelnen Betriebe sowie Beiträge an Studierenden erarbeitet hat.

Kooperation und Investition

Bei Umsetzung Pflegeinitiative zeige sich Kanton Zug einmal mehr als «Musterschüler», sagte Etienne Schumpf (FDP). Es werde deutlich mehr gemacht, als nur das absolute Minimum der bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen.

Die FDP-Fraktion erachte vorgeschlagenen Massnahmen «als gute und sinnvolle Investitionen», um auch in Zukunft den Pflegebedarf abzudecken und den Pflegebereich weiter zu stärken, sagte Schumpf.

Zusammenarbeit mit Zentralschweizer Kantonen lobte Mirjam Arnold (Mitte). Auch Fabienne Michel (GLP) sagte, mit dem Zentralschweizer Modell habe der Kanton Zug «einen guten Weg» gewählt und durch das Festlegen höherer Beträge innerhalb des vorgegebenen Rahmens auch ein bisschen «Zuger Finish» aufgetragen.

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Der Kanton Zug gehe einen grossen Schritt weiter als vom Bund gefordert, lobte auch Hans Jörg Villiger (SVP). - zVg

Auch Hans Jörg Villiger (SVP) lobte, dass der Kanton Zug einen grossen Schritt weiter gehe als vom Bund gefordert. Das Gesetz setze am richtigen Ort Leitplanken. Villiger lobte die «hohe Pace» bei kantonaler Umsetzung.

Kritik von links

Eine «grosszügige Lösung» nannte auch Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) Vorlage. Es brauche nicht nur heute genügend Pflegende, auch morgen.

Es sei wichtig, jetzt Massnahmen ergriffen würden. Und neben Ausbildungsoffensive sei es dann auch wicht, dass der Kanton Zug beim zweiten Paket in Bezug auf Arbeitsbedingungen Effort leiste.

Martin Pfister
Auch Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) nannte es eine «grosszügige Lösung». - Keystone

Weniger euphorisch klangen Voten Ratslinken. Für Andreas Iten (ALG) hinterlässt das Gesetzt «einen fahlen Nachgeschmack». An allen Ecken werde gestrichen.

Er kritisierte unter anderem, dass Unterstützungsbeiträge erst ab einem Alter von 22 Jahren ausgezahlt werden. «Warum sollten wir nicht Personen unterstützen, die nach der Lehre so motiviert sind, dass sie weitermachen wollen?», fragte er.

Sein Antrag aber vorgesehene Altersgrenze von 22 Jahre aufzuheben scheiterte im Rat mit 17 zu 56 Stimmen. Nein sagte der Rat auch zu Itens zweitem Antrag Beiträge Zentralschweizer Modell um 200 Franken monatlich erhöhen und zwar mit 16 zu 57 Stimmen.

Zukunft der Pflege

Vorlage sei zugegebenermassen keine absolute Minimalvariante sagte Christian Hegglin (SP). «Aber auch nicht wirklich grosszügig» Ob das Gesetz in aktuellen Version eine grosse Wirkung entfalten könne bezweifle SP-Fraktion Immerhin stimme eingeschlagene Richtung vielleicht bringe zweite Paket Pflegeinitiative sich mit Anstellung Löhnen beschäftigt noch grösseren Wurf

Christian Hegglin
Christian Hegglin. - Kanton Zug

Schlussabstimmung findet in zweiten Lesung späterem Zeitpunkt statt Das kantonale Gesetz soll im September 2024 Kraft treten sofern kein Referendum ergriffen wird Beiträge an Betriebe und Studierenden werden auf Antrag rückwirkend auf Inkrafttreten Bundesgesetzes ausbezahlt

Für Umsetzung zweiten Etappe welche Anstellungsbedingungen verbessern möchte erarbeitet Bund zurzeit neue Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in Pflege.

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