Zug will strengere Regeln für Einsitz in Verwaltungsräten

Der Zuger Stadtrat will seine Governance-Regeln bei städtischen Beteiligungen verschärfen. Künftig sollen Stadtratsmitglieder nicht mehr in zentralen Verwaltungs- und Stiftungsräten Einsitz nehmen.

Der Zuger Stadtrat verschärft die Regeln für den Einsitz in Stiftungs- und Verwaltungsräten. (Symbolbild)
Der Zuger Stadtrat verschärft die Regeln für den Einsitz in Stiftungs- und Verwaltungsräten. (Symbolbild) - Keystone/GAETAN BALLY

Der Stadtrat reagiere damit auf gestiegene Anforderungen an Transparenz und Ausstandsregelungen, teilte er am Montag in einem Communiqué mit. Der Entscheid geht auf ein Postulat der städtischen FDP zurück.

Künftig sollen laut Mitteilung die städtischen Sitze in solchen Gremien durch externe Fachpersonen besetzt werden. Dazu soll eine Eignerstrategie aufgebaut werden, die festlegt, welche Ziele die Stadt mit ihren Beteiligungen verfolgt und welche Grundsätze dafür gelten, wie es weiter hiess. Zudem ist der Aufbau eines Beteiligungsmanagements geplant, das Fragen zu Zielen, Finanzen und Risiken abdeckt.

Begründet wird der Entscheid unter anderem mit möglichen Interessenkonflikten durch die bisherige Doppelrolle von Stadtratsmitgliedern. Dies erschwere eine «saubere Rollentrennung» zwischen politischer Steuerung und operativer Führung.

Die Stadtregierung rechnet mit einmaligen Kosten für Konzeption, Schulungen und Beratung von rund 50'000 bis 100'000 Franken. Die jährlichen Mehrkosten schätzt sie auf «rund 180'000 bis 275'000 Franken».

Betroffen sind unter anderem Beteiligungen wie die WWZ Zug, Kunsteisbahn Zug AG, die Schifffahrtsgesellschaft Zugersee AG und weitere Stiftungen. Laut der Mitteilung soll die Umsetzung bis spätestens Ende der laufenden Legislatur erfolgen.

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