Urner Ratsmitglieder müssen ihre Interessenbindungen offenlegen
Im Kanton Uri sind Politiker nun verpflichtet, ihre Interessenbindungen zu deklarieren. Der Landrat stimmte der entsprechenden Gesetzesvorlage zu.

Künftig sind die Mitglieder des Urner Kantonsparlaments sowie der Regierung verpflichtet, ihre Interessenbindungen offenzulegen. Der Landrat stimmte der entsprechenden Gesetzesvorlage am Mittwoch mit 56 Ja zu 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Die Ratsmitglieder müssen künftig zu Beginn der Amtsdauer, bei einem Neueintritt sowie bei Änderungen der Standeskanzlei ihre Interessenbindungen offenlegen. Dazu gehören etwa die berufliche Tätigkeit, der Arbeitgeber, sowie Mandate in Führungs- und Aufsichtsgremien oder Funktionen in kommunalen, nationalen und internationalen Organisationen.

Landammann Christian Arnold (SVP) hielt am Mittwoch fest, die Regierung plane die Vorlage «verhältnismässig» und «praxisorientiert» umzusetzen.
Das Geschäft war im Landrat zu grossen Teilen unbestritten. Die Pflicht zur Offenlegung von Interessenbindungen sei weit verbreitet und legitim, sagte Kurt Gisler als Sprecher der Mitte. Sie gehörten zum demokratischen Prozess. «Eine moderne Gesellschaft erwartet das».
Mehr Transparenz gefordert
Martina Wüthrich (Grüne) plädierte dafür, dass Ratsmitglieder ihr jährliches Einkommen aus Interessenbindungen offenlegen müssen. In Bundesbern sei anzugeben, ob es sich um eine bezahlte oder ehrenamtliche Tätigkeit handle. Interessenkonflikte entstünden vor allem dann, wenn Geld im Spiel sei, gerade deshalb sei Transparenz in solchen Fällen besonders wichtig.
Keine Mehrheit fand der Antrag von Walter Baumann (SVP), der sich daran störte, dass auch Leitungs- und Beratungsfunktionen in Vereinen offengelegt werden müssten. Dies sei übertrieben. Eine Mehrheit des Kantonsparlaments sah das anders und lehnte den Antrag mit 42 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Mit der Gesetzesvorlage setzt die Regierung eine Motion um, die die Offenlegung der Interessenbindungen verlangt und die der Landrat im November 2024 erheblich erklärt hatte.
Die Rechtsgrundlagen sollen am 1. Januar 2026, mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten, in Kraft treten.