Teilrevision: Einzelne Parkfelder nur noch digital zahlbar
In Altdorf tritt per 1. Januar 2026 die teilrevidierte Parkplatzverordnung in Kraft, die zusätzliche Parkfelder neu ausschliesslich digital bewirtschaftet.

Wie die Gemeinde Altdorf mitteilt, haben die Altdorfer Einwohner an der Gemeindeversammlung vom 13. November 2025 einer Teilrevision der Parkplatzverordnung zugestimmt. Auf Beschluss des Gemeinderates treten die Änderungen nun per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die bereits heute bewirtschafteten Parkplätze werden unverändert weitergeführt. Neu können einzelne zusätzliche Parkfelder ausschliesslich digital bewirtschaftet werden. Mit dieser Revision wird die Parkplatzbewirtschaftung in der Gemeinde Altdorf gezielt weiterentwickelt und teilweise digitalisiert.
Ob ein Parkplatz digital bewirtschaftet wird, ist jederzeit klar und verbindlich vor Ort signalisiert. Die Gebührenpflicht gilt ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Signalisation. Ohne entsprechende Signalisation besteht keine Gebührenpflicht.
Massgebend ist stets die Beschilderung am jeweiligen Parkplatz. Die Parkplatzverordnung und das gleichzeitig in Kraft tretende, angepasste Reglement sind auf der Website der Gemeinde Altdorf einsehbar.






