Der Urner Landrat hat die Grundlagen zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Rahmen der Pflegeinitiative geschaffen.
Pfleger hält Hand einer Heimbewohnerin
Pfleger hält Hand einer Heimbewohnerin - dpa/dpa/picture-alliance
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Die Verordnung wurde mit 55 zu 0 Stimmen durch das Parlament beschlossen. Die Verordnung sieht vor, dass Beiträge nur an Pflegende ausgerichtet werden, welche laut Bund beitragsberechtigt sind.

So sollen Studierende der Höheren Fachschule oder der Fachhochschule Beiträge erhalten, nicht aber Fachangestellte Gesundheit (FaGe) oder Pflegeassistenten.

christian arnold
Der Urner Gesundheitsdirektor Christian Arnold (SVP). - keystone

Die Regierung möchte sich jedoch die Möglichkeit vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Berufe aufzunehmen, sagte Regierungsrat Christian Arnold (SVP).

Der Urner Landrat sprach sich auch dafür aus, am Zentralschweizer Modell festzuhalten. Darin enthalten ist eine einheitliche Höhe der Beiträge, welche an die Studierenden auszuzahlen sind.

Zwischen 22 und 24 Jahren erhalten diese monatlich 250 bis 400 Franken, zwischen 25 und 27 Jahren 500 bis 800 Franken und ab 28 Jahren 1000 bis 1600 Franken. Studierende mit Kindern erhalten noch einen Zuschlag von pauschal 500 bis 700 Franken.

Ausbildungsverpflichtung und Ersatzabgaben

Teil der Verordnung ist auch, dass Pflegebetriebe, welche ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nachkommen,

Ersatzabgaben zu leisten haben. Diese beträgt maximal 150 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungskosten. Die Erträge gehen an die Pflegebetriebe, die ihre Ausbildungsverpflichtung übertreffen.

Gemäss Lea Gisler (Mitte), Präsidentin der Gesundheits-, Sozial- und Umweltkommission, werde sich der Bund mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Der Rest werde mit 40 Prozent durch die Gemeinden und mit 60 Prozent durch den Kanton getragen.

Reaktionen auf die Verordnung

Dori Tarelli (FDP) betonte, wie wichtig es sei, dass die Ausbildungsoffensive auf acht Jahre befristet und das damit auch ein Ende absehbar sei. Ebenfalls befürworte sie, dass bei den Unterstützungsbeiträgen ein Hol-Prinzip gelte und kein Giesskannen-Prinzip.

Nora Sommer (SP) sagte, dass sie nachvollziehen könne, warum sich die Regierung bei den Unterstützungsbeiträgen gegen den Miteinbezug von Fachangestellten Gesundheit entschieden habe.

Dennoch gelte es zu beachten, dass es die FaGes seien, welche wiederum die HF-und FH-Studierenden hervorbrachten. Auch beurteile sie die Auszahlung erst ab dem 22. Altersjahr als kritisch und hoffe, dass dadurch Ausbildungen nicht verzögert gestartet würden.

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