Uri legt Eckwerte für die Abschaffung des Eigenmietwerts fest
Der Kanton Uri will die Einführung einer Liegenschaftssteuer bei Zweitwohnungen prüfen. Die Gemeinden könnten damit selbst entscheiden, ob sie eine solche Steuer einführen wollen oder nicht.

Damit soll ein «finanzpolitisch ausgewogener Systemwechsel» gewährleistet werden, teilte die Standeskanzlei am Mittwoch mit. Die Details zur Steuer sowie deren Vollzug müssten im kantonalen Steuergesetz geregelt werden. Die Umsetzung soll zudem in Abstimmung mit anderen Kantonen erfolgen, hiess es.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts führt in Uri laut der Regierung zu geschätzten jährlichen Steuerausfällen von rund 3,2 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden. Rund 600'000 Franken entfallen auf Zweitliegenschaften.
Zudem will der Regierungsrat Steuerabzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen streichen. Klimapolitische Ziele sollen «ausschliesslich» über direkte Förderprogramme verfolgt werden, hiess es weiter. Beibehalten werden soll lediglich der Steuerabzug für denkmalpflegerische Arbeiten. Damit, so die Regierung, sollen mehr Transparenz geschaffen und die rechtsgleiche Behandlung von Mieterinnen und Mietern sichergestellt werden.
Weiter ist gemäss dem Communiqué vorgesehen, die Neuschätzung der Grundstücke zeitlich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts zu koordinieren, um die Reform einheitlich umzusetzen.
Die Finanzdirektion erarbeitet nun die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes. Der Zeitpunkt der Vernehmlassung ist noch offen, zuerst müssten noch «viele Fragen» geklärt werden, hiess es weiter.






