Universitätsspital Basel schreibt Gewinn von 6,6 Millionen Franken
Das Universitätsspital Basel (USB) schreibt im Geschäftsjahr 2025 einen Konzerngewinn von 6,6 Millionen Franken. Für den Kauf von Finanzanlagen hat das USB rund 249 Millionen Franken ausgegeben, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht. Darin ist unter anderem der Kaufpreis für das Claraspital enthalten.

Dieser Betrag umfasst jedoch viele weitere Ausgaben, zum Beispiel für den Ersatzbau des Klinikums 2 und für den Herzchirurgie-Roboter da Vinci, wie USB-Sprecherin Caroline Johnson auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA präzisierte. Zum Vergleich: Im Vorjahr investierte das Spital 213'000 Franken in Finanzanlagen.
Dank der Übernahme des Claraspitals verzichtet das USB auf den Bau des Klinikums 3. Dies führte zu einem Sondereffekt in der Erfolgsrechnung. Eigentlich hätte das Spital einen Konzerngewinn von 19,1 Millionen erzielt – davon 16,1 Millionen aus dem Spitalbetrieb. Das USB schrieb die aufgelaufenen Investitionen in die Planung des Klinikums 3 ab.
Diese ausserplanmässige Abschreibung betrug gemäss Erfolgsrechnung 12,5 Millionen Franken. Daraus resultiert der Konzerngewinn von 6,6 Millionen – im Vorjahr war es noch ein Minus von 2,6 Millionen Franken.
Der Umsatz betrug gemäss Jahresbericht rund 1,6 Milliarden Franken. Das Spital beschäftigte 8225 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt behandelte das USB letztes Jahr 44'060 stationäre Patienten und Patientinnen. Das sind 722 mehr als im Vorjahr.
Bei 40,9 Prozente aller stationären Austritte handelt es sich um Personen aus dem Kanton Basel-Stadt. Die Patientinnen und Patienten aus dem Baselbiet machten 32,2 Prozent aus. Das sind leicht weniger als im Vorjahr mit 33 Prozent. Das USB bezieht sich in seinem Ausblick auf diesen weiterhin hohen Anteil aus dem Nachbarkanton.
«Ein Unsicherheitsmoment bleibt das Spitalplanungsverfahren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft», heisst es im Jahresbericht. «Eine politische Gefährdung der gemeinsamen Spitalliste per 2027 würde nicht nur unsere Erfolgsrechnung beeinträchtigen, sondern primär die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten einschränken», schreibt das USB.










