Universität St. Gallen

Universität St. Gallen erteilt umstrittenem Titularprofessor Rüge

Ein inzwischen ehemaliger Titularprofessor an der Universität St. Gallen hat «eine schwere Rüge» wegen mehrfachen Verstosses gegen die wissenschaftliche Integrität erhalten. Es geht um seine Habilitationsschrift. Damit sind Abklärungen abgeschlossen, die die HSG seit 2022 beschäftigten.

Mit einer schweren Rüge durch Rektor Manuel Ammann hat die HSG die Plagiats-Affäre abgeschlossen, die 2022 begann. (Archivbild)
Mit einer schweren Rüge durch Rektor Manuel Ammann hat die HSG die Plagiats-Affäre abgeschlossen, die 2022 begann. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Nach einem aufwändigen und mehrstufigen Verfahren habe Rektor Manuel Ammann den Titularprofessor über die Resultate in Kenntnis gesetzt und eine schwere Rüge ausgesprochen, teilte die Universität St. Gallen am Mittwochvormittag auf ihrer Homepage mit.

Festgestellt wurde «ein schweres wissenschaftliches Fehlverhalten». Die HSG verweist in ihrer Mitteilung auf eine entsprechende Richtlinie. Dort heisst es unter Artikel 11, ein wissenschaftliches Fehlverhalten liege dann vor, «wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die wissenschaftliche Integrität verstossen wird».

Zu diesem Entscheid gibt es eine längere Vorgeschichte. 2022 waren von Studierenden Plagiatsvorwürfe gegen einen Titularprofessor des Instituts für Supply Chain Management (ISCM) geäussert worden.

Nach verschiedenen Medienberichten reagierte die Universität. Im Dezember 2022 wurde eine Untersuchungskommission mit den Abklärungen der Vorwürfe beauftragt, die sich unter anderem auf zwei Gutachten abstützte.

Das Ergebnis: Es liege «eine wesentliche Verletzung der Regeln der wissenschaftlichen Integrität» vor. Der Professor habe mehrfach Textteile studentischer Arbeiten für Eigenpublikationen ohne entsprechende Quellenverweise verwendet. Damit hätten sich die Plagiatsvorwürfe aus Sicht der Universität in mehreren Fällen bestätigt.

In einem zweiten Schritt wurde danach auch noch die Habilitationsschrift des Titularprofessors untersucht. Diese Abklärungen sind nun ebenfalls beendet.

«In einem der insgesamt 14 Papers umfassenden kumulativen Habilitationsschrift» sei mehrfach gegen die Richtlinie zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens durch unsorgfältiges Arbeiten verstossen worden, «in dem Zitierregeln verletzt und unsauber gearbeitet wurde», heisst es in der Mitteilung.

Der Habilitationsausschuss sowie die «Abteilungsversammlung der zuständigen School» seien zum Schluss gekommen, dass ein Entzug des Titularprofessorentitels aufgrund der Faktenlage nicht angemessen seien. Die beiden Gremien empfahlen eine Rüge, die nun ausgesprochen wurde.

Aufgrund des in einem «Paper» festgestellten mehrfachen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde der Titularprofessor zudem dazu verpflichtet, innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids den Rückzug dieser Veröffentlichung beim zuständigen Verlag zu beantragen.

Der Empfänger der Rüge habe keine Rechtsmittel erhoben, informierte die Universität. Damit sei der Entscheid rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen.

Der Titularprofessor verliess die Universität bereits im April 2024. Das Recht, den Titel «Titularprofessor» zu führen, werde wegen der beendeten Lehrtätigkeit auf Ende des Herbstsemesters 2027 erlöschen, heisst es in der Mitteilung.

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