Bericht und Antrag Ratsbüros betreffend Teilrevision der Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall.

1. Ausgangslage

Aufgrund der Motion Nr. 2017/1 von Arnold Isliker vom 22. August 2017, die vor allem Art. 5 des Erlasses betrifft, hat das Ratsbüro beschlossen, die Geschäftsordnung des Einwohnerrats in grösserem Umfang zu überarbeiten. Das Ratsbüro hat an zwei Sitzungen, am 28. November 2017 und 23. Januar 2018, die Geschäftsordnung besprochen. Neben kosmetischen Anpassungen wurden im Wesentlichen die Fristen für den Versand der Unterlagen sowie Änderungen bezüglich der Protokollgenehmigung vorgenommen. Die Gemeindeschreiberin hat ebenfalls an den Sitzungen teilgenommen und wertvolle Informationen, was die Überarbeitung generell für Auswirkungen und Konsequenzen mit sich bringt, beigesteuert.

Art. 5 beinhaltet neu den Versand der Unterlagen an die Ratsmitgiieder bis 14 Tage vor der Sitzung. Allfätlige zusätzliche Akten sollen spätestens 14 Tage vor der Sitzung in der Gemeindekanzlei zur Einsicht aufliegen. Diese zusätzlichen Akten sollen den Ratsmitgliedern nach Möglichkeit ebenfalls 14 Tage vor der Sitzung zugestellt werden.

Art. 12: Das Sitzungsprotokoll wird sämtlichen Ratsmitgliedern bis spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung zugestellt. Somit haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit, das Protokoll vorgängig zur kommenden Sitzung zu prüfen und die Möglichkeit, Anderungswünsche und/oder Korrekturen an der nächsten Sitzung anzubringen.

2. Beschluss des Ratsbüros

Das Ratsbüro hat den Änderungen der Teilrevision der Geschäftsordnung mit 4 : 0 Stimmen einstimmig zugestimmt. Somit beantragt das Ratsbüro dem Einwohnerrat, der beigefügten Teilrevision der Geschäftsordnung ebenfalls zuzustimmen.

-Mitteilung der Gemeinde Rheinfall

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