Strafregisterauszüge von EU-Bürgern beschäftigen auch Ausserrhoden
Verlangt auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden bald einen Strafregisterauszug, wenn sich EU-Bürgerinnen und -Bürger um eine Aufenthaltsbewilligung bemühen? Diese zentrale Frage stellen drei Kantonsrätinnen und Kantonsräte dem Regierungsrat. Sie verweisen dabei auch auf den Kanton St. Gallen.

Wenige Wochen erst ist es her, da beschloss der St. Galler Kantonsrat eine Verschärfung: Künftig kann St. Gallen bei Gesuchen von EU-Bürgern um eine Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug verlangen. Mit der Mitte September angenommenen Motion muss die Regierung nun eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten.
Vor wenigen Tagen lancierten die Kantonsrätin Sandra Weiler (Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden) sowie die Kantonsräte Werner Giezendanner (parteilos, FDP-Fraktion) und Anick Reto Volger (SVP) das Thema in Ausserrhoden mit einer Interpellation.
Sie wollen vom Regierungsrat unter anderem wissen, ob dieser plant, «proaktiv eine kantonale Rechtsgrundlage zu schaffen», um analog zum Kanton St. Gallen systematische Abfragen einzuführen. Oder, ob er die «jahrelange Gesetzgebung» auf Bundesebene abwarten wolle.
Der «Handlungsdruck» in Ausserrhoden steigt
«Die unmittelbar vor unserer Haustür erheblich erklärte Motion erhöht den Handlungsdruck auf den Kanton Appenzell Ausserrhoden deutlich», schreiben die Interpellantinnen und Interpellanten mit Verweis auf den Entscheid des St. Galler Kantonsrates. Sie befürchten, dass Ausserrhoden zu «einem attraktiven Ausweichstandort für Personen mit krimineller Vergangenheit» werden könnte.
Kriminelle würden gezielt in Kantone ausweichen, die bei der Prüfung von Gesuchen auf die systematische Einforderung von Strafregisterauszügen verzichteten, ist in der Interpellation weiter zu lesen. Deshalb müssten in Ausserrhoden ebenfalls Massnahmen ergriffen werden.
Drogenrazzia im Misox
Dass die Forderung nach Strafregisterauszügen nun in mehreren Kantonen diskutiert wird, hängt mit Ereignissen in Graubünden zusammen. Ende Februar 2026 waren im Misox bei einer internationalen Drogenrazzia sieben Personen festgenommen worden. Sie stehen unter anderem im Verdacht, mafiaähnlichen Organisationen anzugehören. Vier von ihnen waren in Roveredo GR angemeldet und konnten eine Aufenthaltsbewilligung B vorweisen. Einer der Verhafteten ist vorbestraft.
Daraus wurde ein Politikum. Es stellte sich heraus, dass der Kanton Tessin eine Aufenthaltsbewilligung für den vorbestraften Mann abgelehnt hatte. Er wechselte nach Graubünden und erhielt dort den Aufenthaltsstatus.
Der Unterschied zwischen den beiden Nachbarkantonen: Im Tessin braucht es für die B-Bewilligung einen Strafregisterauszug – in Graubünden nicht. Nach Bekanntwerden des Falls wurde die Bündner Regierung aufgefordert, «wegen der Mafiasituation im Misox» die Hürden für eine Aufenthaltsbewilligung an diejenigen im Tessin anzupassen.
Im Fokus von straffälligen Gesuchstellern?
Vom Ausserrhoder Regierungsrat wollen die drei Interpellantinnen und Interpellanten derweil zudem wissen, wie er das Risiko beurteilt, dass Ausserrhoden aufgrund der geplanten Gesetzesanpassung im Kanton St. Gallen vermehrt in den Fokus von straffälligen Gesuchstellern rücken könnte.
Bei begründetem Verdacht könne das kantonale Migrationsamt im Einzelfall bereits heute einen ausländischen Strafregisterauszug von EU- und EFTA-Bürgern verlangen, heisst es in der Interpellation weiter. Wie oft das Ausserrhoder Migrationsamt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine weitere Frage an den Regierungsrat.
Noch hat dieser die Fragen aus der Interpellation nicht beantwortet. In der Regel erfolgt die Antwort des Regierungsrates mündlich während einer Kantonsratssitzung.










