Strafanzeige gegen Berner Regierungsratsmitglied ist vom Tisch

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Lausanne,

Eine Strafanzeige der Rroma Foundation gegen den Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg ist erledigt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stiftung und einer Privatperson abgewiesen.

Die Aussage über Fahrende eines Berner Regierungsrats-Mitglieds hat keine strafrechtliche Folgen. (Themenbild)
Die Aussage über Fahrende eines Berner Regierungsrats-Mitglieds hat keine strafrechtliche Folgen. (Themenbild) - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Der Grosse Rat des Kantons Bern lehnte Ende November 2024 ab, eine Ermächtigung für eine strafrechtliche Verfolgung des Regierungsrats zu erteilen. Hintergrund war eine Strafanzeige wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass der Rroma Foundation und einer Privatperson gegen Schnegg.

Er hatte in einem Interview bei Tamedia Anfang Mai 2024 unter anderem gesagt, aus der Ukraine würden vor allem Roma in die Schweiz flüchten. Viele davon sprächen weder Ukrainisch noch Russisch. Der Schutzstatus S würde von Roma-Clans ausgenutzt, «die mutmasslich nicht aus der Ukraine kommen.» Er gehe davon aus, dass diese Roma oft von Organisationen missbraucht würden.

Gegen die Nichterteilung der Ermächtigung legte die Stiftung eine Beschwerde ein. Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass der Grosse Rat die Anliegen der Stiftung zur Kenntnis genommen und seinen Entscheid ausreichend begründet habe. Das höchste Schweizer Gericht hatte in diesem Fall nur eine beschränkte Prüfungsbefugnis. Die Verfahrensrechte in einem Fall wie dem vorliegenden sind beschränkt. (Urteil 1D_1 und 2/2025 vom 1.4.2026)

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