Steuergesetzvorlage: Regierung weist Beschwerde der SP ab
Die Information zur Abstimmung am 22. September sei offen, sachlich und ausgewogen, hiess es in einer Mitteilung der Staatskanzlei am Mittwoch. Die SP des Kantons Luzern hatte vor rund einer Woche gegen die Abstimmung zum Steuergesetz Beschwerde eingereicht und verlangt, die Abstimmung am 22. September soll verschoben werden.
Die Partei monierte, die regierungsrätliche Abstimmungsbotschaft sei einseitig und intransparent. Der Regierungsrat ist anderer Meinung, wie er in der Mitteilung schrieb. «Sachlich» und «ausgewogen» sei die behördliche Information erfolgt.
Kritik an Informationspolitik zurückgewiesen
Die Höhe der Steuerausfälle und Kosten würden genannt, zudem werde in der Abstimmungsbotschaft darauf hingewiesen, dass die Zahlen auf Schätzungen basierten und Änderungen möglich seien. Mit einer Medienmitteilung habe die Regierung ausserdem über die neuen Erkenntnisse zur Höhe der OECD-Mindeststeuer informiert.
Die Stimmberechtigten hätten sich eine freie Meinung bilden können, hiess es weiter, die Einsprache werde daher abgelehnt. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.