«Sternenkinder» können im Kanton Solothurn bestattet werden
Tot- und Fehlgeborene, sogenannte «Sternenkinder», dürfen künftig auf öffentlichen Friedhöfen bestattet werden.

«Sternenkinder», also Tot- und Fehlgeborene, können künftig auf einem öffentlichen Friedhof bestattet werden. Der Kantonsrat hat am Mittwoch die entsprechende Revision des Sozialgesetzes einstimmig gutgeheissen.
Alle Fraktionen im Parlament unterstützen die Vorlage. Es gehe darum, dass die Eltern ihr «Sternenkind» auf Wunsch würdig bestatten könnten, hiess es unisono. Für die Umsetzung sind die Einwohnergemeinden direkt zuständig. Sie müssen ihr Bestattungs- und Friedhofreglement nicht ändern.
Gesetzliche Änderungen für Sternenkinder
«Eine würdige Bestattung wird auch bei Totgeburten und Fehlgeburten gewährleistet», steht neu im Sozialgesetz. Hatte im März 2024 mit einem für erheblich Auftrag aus den Reihen der EVP den Regierungsrat beauftragt, das Sozialgesetz entsprechend zu ändern.
Bisher hatte eine Bestimmung zu «Sternenkindern» gefehlt, weil diese nicht als Rechtspersönlichkeit gelten.