Der Stadtrat hat ein Reglement ausgearbeitet, um die Finanzierung der Politik in Luzern transparenter zu gestalten.
Der Kapellplatz in der Stadt Luzern.
Der Kapellplatz in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Motion forderte den Erlass eines entsprechenden städtischen Reglements, welche die Stadtregierung am Montag präsentierte. Die Reglemente der Stadt Bern und des Bundes dienten der Stadt Luzern bei der Erarbeitung.

Konkrete Offenlegungspflicht

Konkret soll die Finanzierung der Kampagnen für Wahlen in das Stadtparlament, den Stadtrat oder das Stadtpräsidium sowie Kampagnen für städtische Abstimmungen offengelegt werden, wie aus dem am Montag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Stadtparlament hervor geht.

Offenlegungspflichtig sind die im Stadtparlament vertretenen politischen Parteien und parteilosen Mitglieder. Sie müssen ihre Einnahmen und allfällige Spenden offenlegen.

Die Offenlegungspflicht betrifft zudem Wahlkampagnen von Personen oder Gruppierungen, die bei städtischen Wahlen Wahlvorschläge einreichen sowie die Personen, die auf diesen Wahlvorschlägen kandidieren.

Reglemente und Grenzen

Und schliesslich werden auch Personen oder Gruppierungen erfasst, die im Hinblick auf eine städtische Wahl oder eine städtische Abstimmung im Rahmen einer Wahl- oder Abstimmungskampagne öffentlich Position beziehen und dafür finanzielle Mittel einsetzen.

Wer einen Wahlvorschlag einreicht und wer für ein Mandat kandidiert, muss Aufwendungen ab 5000 Franken deklarieren. Die gleich hohe Schwelle soll für Wahl- und Abstimmungskampagnen gelten.

Alle von der Offenlegungspflicht erfassten Personen und Gruppierungen müssen laut diesem Reglement Zuwendungen, die ihnen gewährt werden, angeben. Spenden bis 1000 Franken sollen anonym bleiben dürfen. So sah es auch die Motion vor.

Schweizweit Transparenz gefordert

Transparenz bei der Parteienfinanzierung ist schweizweit ein Dauerbrenner. Neben der Stadt Bern, welche seit 2020 Vorschriften dazu kennt, gibt es in mehreren Kantonen bereits Reglemente. Unter anderem im Kanton Schwyz.

Im vergangenen Herbst hatte der Zuger Kantonsrat entschieden, dass die Initiative «für die Offenlegung der Politikfinanzierung» der Jungen Alternative Zug (JA) einen Gegenvorschlag erhalten soll. Die Volksabstimmung dazu soll im Juni stattfinden.

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