Stadt Luzern plant Stelle für Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips
Die Luzerner Stadtkanzlei soll zusätzliche 100 Stellenprozente erhalten, um das Öffentlichkeitsprinzip einführen zu können. Das beantragt der Stadtrat im Rahmen eines eigenen städtischen Reglements.

Demnach sollen Bürgerinnen und Bürger künftig grundsätzlich gebührenfrei Einsicht in städtische Dokumente erhalten, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Sie müssen dabei keine besonderen Interessen geltend machen. Verursacht ein Gesuch auf Zugang einen «erheblichen Aufwand», werde «ausnahmsweise» eine Gebühr erhoben.
Vom Zugangsrecht ausgeschlossen bleiben Dokumente des städtischen Parlaments und seiner Kommissionen, sofern sie als geheim oder vertraulich bezeichnet sind. Das Öffentlichkeitsprinzip gelte auch für Personen und Organisationen ausserhalb der Stadtverwaltung, die städtische Aufgaben erfüllen.
Für die zusätzlichen personellen Ressourcen beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 1,75 Millionen Franken. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich im September beraten.
Der Kanton Luzern hat das Öffentlichkeitsprinzip per 1. Juni 2025 als zweitletzter Kanton eingeführt. Die Gemeinden können es bis 1. Januar 2030 mit einer eigenständigen Regelung einführen. Ansonsten gelten die Regeln des Kantons.






