St. Galler Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten

Der St. Galler Stadtrat hat im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung der städtischen Pensionskasse seine Kompetenzen überschritten. Dies stellte der Kanton nach einer Beschwerde fest. Über eine Lösung soll bald verhandelt werden.

Der St. Galler Stadtrat soll seine Kompetenzen überschritten haben. Dies kritisiert die Geschäftsprüfungskommission. (Archivbild)
Der St. Galler Stadtrat soll seine Kompetenzen überschritten haben. Dies kritisiert die Geschäftsprüfungskommission. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Hintergrund des Zwists ist die Verselbständigung der städtischen Pensionskasse, die 2013 von der Stimmbevölkerung bewilligt wurde. Als Folge davon musste die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ausfinanziert werden.

Die Abstimmungsvorlage beinhaltete deshalb auch einen Kredit von 189 Millionen Franken. Schliesslich seien davon 133 Millionen Franken beansprucht worden, heisst es in der Mitteilung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vom Donnerstag.

Konkret habe die Stadt der Pensionskasse eine Einlage in eine sogenannte «Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht» geleistet. Am 27. Dezember 2022 schloss der Stadtrat mit der Pensionskasse dazu eine Vereinbarung über den Verwendungszweck der Mittel ab.

Damit sollte sichergestellt werden, dass die 133 Millionen Franken auch nach Wegfall des ursprünglichen Verwendungsverzichts weiterhin blockiert blieben, bis die Pensionskasse eine zusätzliche Wertschwankungsreserve von 17,6 Prozent ihrer Vorsorgeverpflichtungen bilden kann.

Die GPK habe sich die Frage gestellt, ob der Stadtrat legitimiert gewesen sei, diese Vereinbarung abzuschliessen, heisst es in der Mitteilung. Ein externer Gutachter klärte die Frage. Das Resultat führte dazu, dass im November 2024 eine Beschwerde beim kantonalen Amt für Gemeinden eingereicht wurde.

Der Entscheid folgte im November 2025. Das Departement des Innern stellte fest, dass die Stadt der Pensionskasse Vermögenswerte von 133 Millionen Franken überlasse, «deren Rückführung von ungewissen zukünftigen Bedingungen abhängt». Die Stadt erhalte keine Gegenleistung in Form von Zinszahlungen. Wegen der Höhe des Betrags hätte es die Zustimmung der Stimmberechtigten gebraucht.

Die GPK forderte die Stadt danach auf, mit der Pensionskasse eine Lösung zu finden. Die Vereinbarung solle aufgehoben werden und die negativen Konsequenzen «aus dieser unrechtmässig getroffenen Vereinbarung» müssten reduziert werden.

Der St. Galler Stadtrat reagierte ebenfalls am Donnerstag mit einem ausführlichen Communiqué auf die Kritik. Dem Stadtrat sei die Bedeutung der Frage, ob die Vereinbarung in seine Finanzkompetenzen falle, bewusst gewesen. Deshalb sei ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden. Darin sei die Kompetenz des Stadtrats bestätigt worden. Das Departement sei aber zu einem anderen Schluss gekommen.

Geplant sind nun Verhandlungen mit der Pensionskasse. Das Ziel sei eine Anpassung der Vereinbarung, um einen politisch und finanzrechtlich akzeptablen Kompromiss zu finden. Die neue Vereinbarung müsse danach durch das Stadtparlament und allenfalls auch an der Urne abgesegnet werden.

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