St. Galler Regierung lehnt Pflicht für Strafregisterauszug ab
Im Kanton St. Gallen sollen nach dem Beispiel des Tessins die Auflagen für Aufenthaltsbewilligungen erhöht werden. Dies fordern Mitte-EVP und die SVP in einer Motion. Es geht um die Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Die Regierung verweist auf Bundesrecht.

Ende Februar 2026 waren im bündnerischen Misox bei einer internationalen Drogenrazzia sieben Personen festgenommen worden. Sie stehen unter anderem im Verdacht, mafiaähnlichen Organisationen anzugehören. Vier von ihnen waren in Roveredo GR angemeldet und konnten eine Aufenthaltsbewilligung B vorweisen. Einer der Verhafteten ist vorbestraft.
Daraus wurde ein Politikum. Es stellte sich heraus, dass der Kanton Tessin eine Aufenthaltsbewilligung für den vorbestraften Mann abgelehnt hatte. Er wechselte nach Graubünden und erhielt dort den Aufenthaltsstatus. Der Unterschied zwischen den beiden Nachbarkantonen: Im Tessin braucht es für die B-Bewilligung einen Strafregisterauszug – in Graubünden nicht.
Nach Bekanntwerden des Falls wurde die Bündner Regierung aufgefordert, «wegen der Mafiasituation im Misox» die Hürden für eine Aufenthaltsbewilligung an diejenigen im Tessin anzupassen.
Verstoss gegen EU-Verträge
Mit der gleichen Forderung ist auch die St. Galler Regierung konfrontiert. Mitte-EVP und SVP reichten im Juni eine Motion ein und verlangen darin eine Gesetzesänderung. Künftig solle für Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen von EU- oder EFTA-Staatsangehörigen ein Strafregisterauszug verlangt werden.
Die beiden Fraktionen, die zusammen über 69 der 120 Sitze im Kantonsrat verfügen, argumentieren mit «zunehmenden Herausforderungen durch organisierte Kriminalität und grenzüberschreitende Delinquenz». Es sei angezeigt, die Sicherheitsprüfung zu verstärken. Der Kanton St. Gallen solle sich am Vorgehen des Kantons Tessin orientieren.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab und verweist auf Bundesrecht: Die systematische Einholung von Strafregisterauszügen bei sämtlichen einreisenden Angehörigen der EU- oder EFTA-Staaten «wäre mit den Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Abkommens nicht vereinbar».
Kontrollen für bestimmte Regionen
Zu diesem Schluss kam auch der Bündner Regierungsrat. Die Praxis im Kanton Tessin entspreche nicht den Vorgaben des Abkommens mit der EU, erklärte der zuständige Regierungsrat im Grossen Rat. Geprüft wird nun eine Alternative. Die Pflicht, einen Strafregisterauszug vorlegen zu müssen, soll «für Risikogebiete» möglich werden.
«Wenn wir im Misox sehen, dass die Sicherheit gefährdet ist, könnten wir systematisch einen Auszug von Personen verlangen, die sich dort niederlassen wollen», führte der Leiter des Bündner Amtes für Migration und Zivilrecht (AFM) gegenüber Keystone-SDA aus.
Im Kanton St. Gallen ist die Regionalisierung von Kontrollen kein Thema. Den Sicherheitsinteressen könne bereits heute Rechnung getragen werden, ist die Regierung überzeugt. Bei Einreisenden aus Drittstaaten werde in den Bewilligungsverfahren «regelmässig ein Strafregisterauszug aus dem Heimatstaat verlangt».
Bereits genügend Möglichkeiten
Alle Personen aus EU- und EFTA-Staaten müssten im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ein Gesetzesformular ausfüllen. Darin würden sie «ausdrücklich nach hängigen Strafverfahren sowie nach Vorstrafen im In- und Ausland» gefragt.
Falls dies bestätigt werde oder falls aufgrund der verfügbaren Informationen Zweifel bestünden, werde ein Strafregisterauszug verlangt. Gleich werde vorgegangen, wenn Einträge im automatisierten Polizeifahndungssystem (Ripol) oder im Schengener Informationssystem festgestellt würden.
Die Behörden verfügten bereits über geeignete Instrumente, begründete die Regierung die Ablehnung der Motion. Der Kantonsrat wird darüber in einer der kommenden Sessionen entscheiden.










