St. Galler Kantonsrat will rechtliche Grundlagen für «Pre-Crime»
Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag einem Vorstoss zugestimmt, der die vorhersagende Polizeiarbeit gesetzlich regeln will. Der Vorstoss war eine Folge der Beratungen über das Datenschutzgesetz.

Die Kommission des Kantonsrats, die sich zuletzt mit dem Datenschutzgesetz beschäftigt hatte, reichte nach der Beratung eine Motion zum Thema vorausschauende Polizeiarbeit ein.
Unter den Fachbezeichnungen «Pre-Crime» oder «Predictive Policing» geht es um Methoden und Programme, mit denen möglichst präzise Prognosen für Risiken erarbeitet werden. Die Polizei soll aufgrund von Datenanalysen eingreifen können, bevor Straftaten überhaupt verübt werden. So wird etwa versucht, bei Fällen von häuslicher Gewalt das Gefahrenpotenzial eines Täters einzuschätzen und dazu passende Massnahmen zu ergreifen.
Eingesetzt werden spezielle Softwarelösungen, die auf Algorithmen basieren. Basis dafür sind die Datenbanken der Polizei. Das Zusammenspiel ist heikel: «Predictive Policing» komme zu einem Zeitpunkt zum Einsatz, in dem noch keine Straftat begangen worden sei und deshalb noch die Unschuldsvermutung zu gelten habe, argumentierte die Kommission.
In der Motion wurden rechtliche Grundlagen verlangt, um der systematischen und automatisierten Bearbeitung von Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen klare Rahmenbedingungen vorzugeben.
Die Regierung zeigte sich bereit, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Regierungsrat Fredy Fässler (SP), Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements, erklärte an der Debatte vom Montag, es gehe hier um eine neuere Entwicklung, die rasant voranschreite. Man wisse selber noch nicht, welche Anwendungen man einsetzen werde. Für die systematische Bearbeitung von Personendaten brauche es aber eine gesetzliche Grundlage.
Der Kantonsrat überwies die Motion mit 65 gegen 34 Stimmen. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion.