St. Galler Kantonsrat startet in reich befrachtete Session

Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Sommersession unter anderem mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen, den Deutschkenntnissen von Kindern oder allfälligen Anpassungen bei der Motorfahrzeugsteuer befassen. Gewählt wird ein neues Ratspräsidium.

Ab Montag tagt der St. Galler Kantonsrat. Die Sommersession dauert drei Tage. (Archivbild)
Ab Montag tagt der St. Galler Kantonsrat. Die Sommersession dauert drei Tage. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Im Juni startet der St. Galler Kantonsrat jeweils in die neue Legislatur. Zu den traditionellen Themen auf der Traktandenliste gehört deshalb der Wechsel des Ratspräsidiums.

Gleich zu Beginn, am Montagnachmittag, wird der bisherige Kantonsratspräsident Walter Freund von der SVP abgelöst. Als Vizepräsidentin konnte sich die 48-jährige FDP-Kantonsrätin Andrea Abderhalden-Hämmerli aus Nesslau ein Jahr lang auf das Amt als höchste St. Gallerin vorbereiten.

Bereits im März ist Laura Bucher von der SP vom Rat zur neuen Regierungspräsidentin bestimmt worden. Am 1. Juni hat sie ihr Amt unter dem Motto «Raus aus der Bubble» angetreten.

Mit nur vier Sessionen im Jahr ist das Programm des St. Galler Kantonsrats jeweils reich befrachtet. Zu den Vorlagen, die sich direkt auf die Bevölkerung auswirken werden, gehört eine mit dem etwas sperrigen Titel «Rechtsgrundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren». Stimmt das Parlament zu, werden künftig alle Verwaltungsverfahren nur noch digital behandelt.

Das gilt etwa für Baueingaben. Alternativen wird es nur noch ganz zu Beginn der Verfahren geben. Privatpersonen können kleinere Bauvorhaben – etwa im Meldeverfahren – weiterhin in Papierform bei der Gemeinde einreichen. Dort wird dann die Eingabe eingescannt und danach in digitaler Form weiterbehandelt. Alle Entscheide werden nur noch digital kommuniziert. Das bedeutet unter anderem, dass keine Verfügungen mehr per Post verschickt werden.

Ein weiteres Thema, das direkte Auswirkungen haben könnte, ist die frühe Förderung. Unter diesem Titel sind Auflagen für alle Eltern geplant. Sobald ihr Kind zwischen zwei und drei Jahre alt ist, müssen die sprachlichen Kompetenzen abgeklärt werden. Wer dafür zuständig sein wird, ist noch nicht klar. Infrage kommen Mitarbeitende von Spielgruppen, Betreuungspersonal aus der Kita oder auch die Kinderärztin oder der Kinderarzt.

Je nach Resultat kann anschliessend eine Massnahme im Bereich der frühen Förderung verpflichtend angeordnet werden. Ziel ist es, dass alle Kinder bis zum Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Mittelfristig sollen so die Schulen entlastet werden. Der Kantonsrat muss nun Ausgestaltung und Umsetzung des Konzepts festlegen.

Längere Diskussionen könnte es im Rat über die nach einer neuen Methode berechneten Motorfahrzeugsteuer geben. Im Januar erhielten rund 90'000 St. Gallerinnen und St. Galler eine höhere Rechnung als im Vorjahr, 114'000 Personen mussten hingegen weniger bezahlen. In der Frühjahrssession gab es deswegen Kritik aus allen politischen Lagern. In zwei Motionen wurde eine sofortige Überarbeitung des Gesetzes verlangt.

Die Regierung will sich aber auf ein Feintuning beschränken und nur die Verordnung anpassen. Ob sich der Kantonsrat damit zufrieden gibt, wird sich in der Session zeigen.

Wellen warf noch ein anderes Thema auf der Traktandenliste. Der Kantonsrat wird darüber entscheiden, ob an öffentlichen Schulen im Kanton künftig ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen gilt.

Auslöser war ein Fall vom letzten Sommer in Eschenbach, als sich eine Gruppe von Eltern gegen eine junge Lehrerin wehrte, die mit Kopftuch unterrichten wollte. In verschiedenen Vorstössen wurde danach eine Klärung oder auch ein Verbot gefordert.

Die Regierung sprach sich in ihrer Stellungnahme für ein Verbot aus und verwies dabei auf verschiedene Bundesgerichtsurteile. Der religiösen Neutralität komme während der obligatorischen Schulzeit eine grosse Bedeutung zu, argumentierte die zuständige Regierungsrätin Bettina Surber (SP). Dadurch lasse sich ein Eingriff in die Glaubensfreiheit der einzelnen Lehrpersonen rechtfertigen.

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