St. Galler Kantonsrat lehnt Kürzung der Sozialhilfe ab

Im Kanton St. Gallen wird die Sozialhilfe bei einem Bezug von mehr als elf Monaten nicht gekürzt. Die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP lehnten am Mittwochvormittag eine Motion der SVP ab.

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch eine Kürzung bei der Sozialhilfe abgelehnt. (Archivbild)
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch eine Kürzung bei der Sozialhilfe abgelehnt. (Archivbild) - Keystone/GIAN EHRENZELLER

Sozialhilfe sei Hilfe zur Selbsthilfe und solle nicht zu einer dauerhaften Einkommensquelle werden, hiess es im Vorstoss. Konkret verlangte die SVP-Fraktion, dass die Sozialhilfeleistungen nach einem Bezug von mehr als elf Monaten pauschal um zehn Prozent reduziert werden.

Dabei sollte es Ausnahmen geben: Kinder sowie Eltern mit Kleinkindern und Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einem anerkannten Ausbildungs- und Integrationsprogramm befinden, wären von der Kürzung ausgenommen.

Die St. Galler Regierung lehnte den Vorstoss ab. Sie verwies auf die aktuell tiefste Sozialhilfequote, seit die Statistik vor 20 Jahren eingeführt wurde. Das System brauche keine einschneidenden Veränderungen. Zudem seien die politischen Gemeinden für die Sozialhilfe zuständig.

Im Rat erklärte der Sprecher der SVP-Fraktion, eine Kürzung des Grundbedarfs um zehn Prozent sei vertretbar. «Sie ist aber spürbar und das ist so gewollt.» Damit werde ein Anreiz zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt geschaffen.

Mit der Anpassung wäre St. Gallen nicht alleine, erklärte er. Im Kanton Aargau werde am Wochenende ebenfalls über eine Kürzung der Sozialhilfe entschieden. In der Vorlage dort geht es um eine Reduktion des Grundbedarfs um mindestens fünf Prozent nach zwei Jahren.

Die anderen drei Fraktionen lehnten die Motion ab. Erschreckend schnell könnten Menschen auf die Sozialhilfe angewiesen sein, hiess es von der SP-Grüne-GLP-Fraktion. So dauere es ein bis zwei Jahre, bis ein Bescheid der IV über eine Rente vorliege. Der Gang zur Sozialhilfe sei für viele «äusserst demütigend». Die Sprecherin kritisierte den Vorstoss als «ethisch und rechtlich fragwürdig».

Eine pauschale Kürzung greife zu kurz, sagte der Sprecher der FDP. Die Gründe für einen langen Bezug der Unterstützung seien sehr unterschiedlich. Es brauche hier «Differenzierung statt Automatismus». FDP-Kantonsrat Rolf Huber erklärte in seiner Funktion als Präsident des Verbandes St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP), die heutige Gesetzgebung reiche völlig aus.

Von der Mitte-EVP hiess es, das jetzige System funktioniere und es gebe keinen Trend in eine unerwünschte Richtung. Das Gesetz sehe bereits umfangreiche Kürzungsmöglichkeiten vor. Der Kantonsrat lehnte die Motion mit 75 gegen 38 Stimmen ab.

Kommentare

User #2046 (nicht angemeldet)

Das grosse Problem ist das ü55 und ü 60 jährige Menschen keinen Job mehr finden obwohl sie über 30 Jahre oder länger gearbeitet haben und einbezahlt haben ! Und werden in den gleichen Topf geworfen das darf nicht sein! Da die Wirtschaft den Ton angibt die werfen ältere Menschen auf die Strasse und stellen jünger und Grenzgänger ein zum halben Lohn wenn wirklich Fachkräfte Mangel würde bestehen dann würde man die ältere Generation anstellen ! Da sie sehr viel Erfahrungen mitbringen und verlässlich sind! Wenn man sparen wolle dann erhält nur später AHV der selbstständig in die AHV einbezahlt hat heute ist es so, dass man ab 5 Jahren in denen man hier ist später eine Ergänzungsleistungen erhält! Da könnte man enorme Summen sparen

User #1572 (nicht angemeldet)

Meine Vorfahren würden sich in Grabe umdrehen, wenn sie dies wüssten! Den kleinen alles verwehren und selber alles nehmen!

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