St. Galler Kantonsrat entscheidet über Lotteriefonds und Tempo 30
Der St. Galler Kantonsrat wird sich vom 2. bis 4. März unter anderem mit der Umsetzung des Energiekonzepts oder der Finanzierung von Angeboten für behinderte Menschen befassen. Strittige Themen finden sich vor allem unter den Motionen.

Viermal im Jahr trifft sich der St. Galler Kantonsrat zur Beratung. Am Montag startet die dreitägige Frühjahrssession. Das Programm ist wie immer reich befrachtet. Die Themen, die kontroverse Diskussionen auslösen könnten, im Überblick:
Muss im Kanton St. Gallen noch mehr gespart werden?
Traditionelles Thema der ersten Session im Jahr ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Vor einem Jahr wurde beispielsweise die Ausarbeitung eines Entlastungspakets mit einer Wirkung von rund 180 Millionen Franken beschlossen. Die Massnahmen werden noch bis 2028 etappenweise umgesetzt und sollen für ein stetig kleiner werdendes Defizit in der St. Galler Staatsrechnung sorgen.
Grosse Diskussionen um die Finanzen sind deshalb dieses Jahr nicht zu erwarten. Bis 2029 geht die Regierung bei einem Aufwand von 6,5 Milliarden Franken noch von einem Minus von 17 Millionen Franken aus. Die Finanzkommission hat aber bereits im Vorfeld der Session klargestellt, dass sie auf der Umsetzung eines weiteren Sparpakets in der Höhe von 60 Millionen Franken besteht. Es ist bisher nicht im AFP enthalten.
Werden im Kanton St. Gallen Tempo-30-Zonen auf «verkehrsintensiven» Strassen faktisch verboten?
Zu den umstrittenen Themen gehört eine Änderung des Strassengesetzes. Der Inhalt: Auf Kantonsstrassen sowie auf Gemeindestrassen erster Klasse muss grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden. Damit sollen neue Tempo-30-Zonen möglichst verhindert werden.
FDP, Mitte-EVP und SVP hatten die Gesetzesanpassung mit einer gemeinsamen Motion durchgesetzt. Im Parlament verfügen sie über eine klare Mehrheit. Offen ist noch, ob das Gesetz mit einer von der Kommission beantragten Ergänzung angenommen wird.
Die SP-Grüne-GLP-Fraktion mit ihren 30 von 120 Sitzen lehnt die Vorlage ab. Es handle sich um einen Angriff auf die Lebensqualität und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner im Kanton. Nur noch mit grossem Aufwand und hohen Mehrkosten könnten einzelne Verbesserungen in Wohngebieten umgesetzt werden.
Die Regierung lehnte die Vorlage ebenfalls ab. Sie hält sie für bundesrechtswidrig. Die Kommission ist anderer Meinung und verweist zudem auf Entwicklungen beim Bund, die in eine ähnliche Richtung gingen wie die Gesetzesänderung im Kanton St. Gallen.
Werden die Mittel für die Kulturförderung aus dem Lotteriefonds gekürzt?
FDP, Mitte-EVP und SVP wollen mit einer gemeinsamen Motion den Anteil der Gelder für Kultur, Soziales und Entwicklungshilfe «auf höchstens 40 Prozent» beschränken. Künftig soll ein Teil der Beiträge für «Vorhaben mit mittel- und langfristiger Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Kantons» eingesetzt werden.
Die Regierung rechnete vor, dass mit dieser Änderung der St. Galler Kultur «jährlich insgesamt durchschnittlich 9,8 Millionen Franken fehlen» würden. Sie schlägt eine Alternative mit Bandbreiten, aber ohne fixe Prozentzahlen vor. Die Erträge aus Lotterien und Wetten sollen auch in Zukunft «flexibel für alle gesellschaftlich relevanten Bereiche» eingesetzt werden.
Für die SP-Grüne-GLP-Fraktion handelt es sich um «einen rechtswidrigen Umbau des Lotteriefonds», wie es in der Sessionsvorschau heisst. Man werde sich gegen den massiven Abbau der Kulturgelder wehren.
Gibt es im Kanton St. Gallen Auflagen für die Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunderassen?
Nicht zum ersten Mal ist im Kantonsrat eine Verschärfung des Hundegesetzes ein Thema. In einer Motion aus den Reihen der Grünen wird eine Bewilligungspflicht für die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen sowie eine allgemeine Kurspflicht für neue Hundehalter und Hundehalterinnen verlangt.
Bisher gibt es im Kanton St. Gallen keine solche Auflagen – im Gegensatz etwa zu den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich. Die St. Galler Regierung lehnt eine Änderung ab. Es gebe keine belastbare Evidenz, dass bestimmte Hunderassen «ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen», schrieb sie unter anderem in ihrer Stellungnahme.
Werden im Kanton St. Gallen die Leistungen der Sozialhilfe gekürzt?
In einer Motion verlangt die SVP-Fraktion eine Anpassung im Sozialhilfegesetz. Die Forderung: Wenn die Unterstützungsgelder mehr als elf Monate lang bezogen werden, «soll der Grundbedarf für den Lebensunterhalt pauschal um zehn Prozent reduziert werden».
Die Regierung ist dagegen. Sie verweist auf die tiefste Sozialhilfequote, seit die Statistik vor 20 Jahren eingeführt wurde. Eine Senkung des Grundbedarfs nach einer bestimmten Zeit führe dazu, dass Betroffene noch mehr in finanzielle, psychische und andere Schwierigkeiten gerieten. Entscheiden wird die Mehrheit des Kantonsrats.






