St. Galler Gesundheitsgesetz nach kontroverser Debatte genehmigt
Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag das überarbeitete Gesundheitsgesetz in erster Lesung gutgeheissen. Zu den diversen Anpassungen gehört, dass Patientinnen und Patienten künftig bei ambulanten Behandlungen für die Übersetzung von Diagnosen zahlen müssen.

Der erste Vorschlag der Regierung für ein neues Gesundheitsgesetz löste einigen Wirbel aus. Der Grund war ein Artikel zum Thema Impfpflicht. Gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz sollten wie in anderen Kantonen bestimmte Impfungen im Bedarfsfall für obligatorisch erklärt werden können.
Die Regierung strich die umstrittene Bestimmung nach der Vernehmlassung ersatzlos. Danach wurde es ruhiger um die Revision und andere Themen rückten in den Vordergrund. Mit dem Gesetz werden innovative Versorgungsansätze gestärkt und Bewilligungsverfahren vereinfacht. Patientenrechte sollen gestärkt werden. Zudem wird eine Lücke mit neuen Regelungen für die Langzeitpflege geschlossen.
Es seien richtige und wichtige Schwerpunkte gesetzt worden, hiess es zu Beginn der Debatte von der Mitte-EVP-Fraktion. Das Fundament der Revision stimme, erklärte auch der Sprecher der SP-Grüne-GLP-Fraktion. Die Wirtschaftlichkeit des neuen Gesetzes sei zentral, mahnte hingegen der Sprecher der FDP-Fraktion. Die SVP forderte, dass die Umsetzung ohne zusätzliche personelle Ressourcen auskommen müsse.
Zahlreiche Änderungsanträge
Aus dem Rat lag gut ein Dutzend Änderungsanträge vor. Die Entscheide folgten lange einem Muster: Die Anträge von FDP und SVP wurden gegen den Widerstand von Mitte-EVP, SP-Grüne-GLP und Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte) mit jeweils knappen Resultaten gutgeheissen.
Eine Ausnahme war der Versuch von FDP und SVP, im Gesetz festzuschreiben, dass die Teilnahme an Impfungen freiwillig ist. Dieser Antrag sei nur für die Galerie, kritisierte der Sprecher von SP-Grüne-GLP. Von der Mitte-EVP-Fraktion hiess es, die Freiwilligkeit werde nirgends infrage gestellt. «Dieser Satz ist unnötig», formulierte es Damann. Mit 60 gegen 57 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Vergeblich bekämpfte die SVP verschiedene Massnahmen gegen den Tabakkonsum, wie etwa das Verbot von Raucherlokalen oder ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Es gab aber einen Teilerfolg: Die Einführung einer Meldepflicht für Stellen, die Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten verkaufen, kippte der Rat knapp mit 59 gegen 58 Stimmen.
Patienten zahlen für Übersetzungen
Für längere Diskussionen sorgte einer der Anträge der Kommission. Darin wurde verlangt, dass künftig die Patientinnen und Patienten bei ambulanten Behandlungen allfällige Übersetzungsdienstleistungen selber bezahlen müssen. Das zeige, was es bedeute, hier in der Schweiz zu leben, nämlich die Sprache zu lernen, hiess es von der SVP. Die FDP erklärte: «Die Umsetzung des Verursacherprinzips ist fundamental».
Dagegen wehrten sich die SP-Grüne-GLP-Fraktionen sowie – grossmehrheitlich – die Mitte-EVP-Fraktion. Den meisten Menschen, die Übersetzungen benötigten, fehlten die finanziellen Mittel, wurde argumentiert. Die Kosten müssten dann via Sozialhilfe von den Gemeinden übernommen werden.
Der Gesundheitschef argumentierte mit Erfahrungen aus der Praxis. Oft seien es die Kinder, die in der Familie am besten Deutsch sprächen. Sie müssten schwierige Diagnosen übersetzen, wenn die Eltern nicht für Dolmetscher zahlen könnten. Die rechtsbürgerliche Mehrheit setzte dann aber mit 68 gegen 48 Stimmen das «Verursacherprinzip» durch.
Konversionstherapie wird verboten
Die vorberatende Kommission hatte das Gesetz um ein Verbot von Konversionstherapien ergänzt. Es war vom Kantonsrat bereits 2022 via Motion beschlossen worden. Hinter diesen «Behandlungen» steckt die Annahme von fundamentalistischen Glaubensgruppen, dass Homosexualität eine Krankheit oder Sünde ist und «geheilt» werden könne.
Die SVP wollte den Artikel streichen. Es handle sich um eine «Hauruck-Übung». Für das Anliegen brauche es später einen eigenen Gesetzesnachtrag. Die anderen Fraktionen waren anderer Meinung. Das Verbot nach dem Beispiel des Kantons Zürich sei kurz und prägnant formuliert. Der SVP-Antrag wurde mit 73 gegen 39 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.
Nach einer rund vierstündigen Beratung bewilligte schliesslich der Kantonsrat in erster Lesung das Gesundheitsgesetz mit zahlreichen Anpassungen.






