Der Kanton St. Gallen schafft die Grundlagen für Abbruchprämien

Die St. Galler Kantonsregierung will Abbruchprämien an Liegenschaftsbesitzer für nicht mehr benötigte Bauten ausserhalb der Bauzonen ausbezahlen können. Dazu gibt sie einen Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 21. September.

Die St. Galler Kantonsregierung startet die Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie. Im Bild zu sehen ist das Regierungsgebäude in der Stadt St. Gallen. (Archivbild)
Die St. Galler Kantonsregierung startet die Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie. Im Bild zu sehen ist das Regierungsgebäude in der Stadt St. Gallen. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der Bund passte das Raumplanungsgesetz bereits an und führt das Instrument der sogenannten Abbruchprämie ein, wie das St. Galler Bau- und Umweltdepartement am Montag in einer Mitteilung schrieb. Mit dieser Prämie sollen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer einen Anreiz erhalten, nicht mehr benötigte Bauten und Anlagen freiwillig abzubrechen.

Mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Abbruchprämie auf kantonaler Ebene geschaffen werden, schrieb das Bau- und Umweltdepartement weiter. Die Gesetzesvorlage regelt die Finanzierung der Abbruchprämie, das Verfahren und die Auszahlung.

Das Gesetz soll gemäss Communiqué zudem festlegen, wer Anspruch auf eine Prämie hat und wie diese berechnet wird. «Damit schafft der Kanton klare und einheitliche Regeln für die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben.»

Ausgenommen von einer solchen Prämie sind gemäss eines ergänzenden Berichts des Bau- und Umweltdepartements unter anderem illegale Bauten. Bei den Prämien soll mit Pauschalbeträgen gearbeitet werden.

«Ausnahmsweise soll bei erschwerten Umständen von der Pauschalisierung abgewichen und Zuschläge für den erhöhten logistischen Aufwand erteilt werden können», heisst es im Bericht weiter. Die Prämien sollen die Kosten für den Rückbau, die Entsorgung sowie die anschliessende Rekultivierung, nicht aber die Entsorgung von Spezialabfällen oder Altlasten, umfassen.

Während der Vernehmlassung können Gemeinden, politische Parteien, Verbände sowie weitere interessierte Kreise Stellung nehmen. Voraussichtlich 2027 können erste Abbruchprämien ausbezahlt werden.

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