Solothurner Parlament will Hundegesetz in einem Punkt verschärfen
Solothurner Behörden sollen sich bei der Gefährdung von Personen und Tieren durch aggressive Hunde einen zwangsweisen Zutritt zu Liegenschaften verschaffen können. Der Kantonsrat hat sich am Mittwoch für eine entsprechende Regelung im Hundegesetz ausgesprochen.

Das Parlament hiess einen fraktionsübergreifenden Auftrag zur Gesetzesverschärfung mit 64 zu 20 Stimmen gut. Damit erhielt der Regierungsrat den Auftrag, dem Parlament Lösungen vorzulegen.
Weigert sich ein Hundehalter, seinen Hund nach einem rechtskräftigen Entzug aufgrund eines Beissvorfalls dem Oberamt oder dem Veterinärdienst auszuhändigen, stehen diese vor einem Vollzugsproblem. Sie könnten sich in diesen Fällen nicht auf ein Zutrittsrecht berufen, hielt der Regierungsrat fest.
Ein solches würde nur bei einem zusätzlichen konkreten Verdacht auf eine akute Gefährdung des Tierwohls greifen. Gemäss Hundeverordnung könnten zwar beide Stellen die Polizeiorgane zur Hilfeleistung beiziehen. Aber auch der Polizei fehle eine explizite gesetzliche Grundlage, um sich für den Entzug eines Hundes unmittelbar Zutritt zu Liegenschaften zu verschaffen.
Im parteiübergreifenden Auftrag waren zunächst weitere Forderungen aufgeführt, etwa die Prüfung eines Rassenverbots für Hunde mit besonders hohem Gefährdungspotenzial und das Verbot, gewisse Hunderassen aus Nachbarkantonen ins Kantonsgebiet zu bringen.
Der Regierungsrat hielt fest, dass die geltende Hundegesetzgebung bereits griffige Mittel und einen umfassenden Massnahmenkatalog beinhalte. Es bestehe ein wirksames gesetzliches Instrument, um auffällige Hunde sowie deren Halterinnen und Halter gezielt in die Pflicht zu nehmen.
Er beantragte deshalb, nur den Punkt des zwangweisen Zutritts zu berücksichtigen und so die bestehende Vollzugslücke zu schliessen. Erstunterzeichner Markus Spielmann (FDP) wollte zudem an weiteren zwei Forderungen festhalten. Einerseits an einer Ausdehnung der Leinenpflicht auf weitere Gebiete wie Spielplätze und Schulhäuser. Andererseits an der Anpassung der Bedingungen für die Zulassung von Listenhunden. Die Mehrheit des Rates beliess es aber beim regierungsrätlichen Vorschlag.










