In Zukunft sollen die Vorsitzenden der Solothurner Amtsgerichte auch in Teilzeit tätig sein dürfen.
Solothurner Rathaus
Das Solothurner Wappen hängt über dem Eingang zum Rathaus. - Keystone
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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Solothurner Amtsgerichte sollen künftig auch in einem Teilzeitpensum arbeiten können. Der Solothurner Kantonsrat nahm am Mittwoch die nötigen Gesetzesänderungen grossmehrheitlich an und sprach sich deutlich für ein Mindestpensum von 60 Prozent aus.

Der Kantonsrat hat der Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) sowie weiterer Gesetze mit 76 Ja zu 14 Nein zugestimmt.

Im Kanton Solothurn können heute bereits Oberrichter in Teilzeit arbeiten, jetzt soll diese Möglichkeit auf Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Amtsgerichte, die in erster Instanz entscheiden, ausgedehnt werden.

Gegenwind trotz Zustimmung

Mehrheitlich gegen diese Änderung sprach sich die SVP aus. Kantonsrätin Sarah Schreiber (Mitte) zeigte sich hingegen enttäuscht und sagte, dass die Hürden für eine Änderung des Pensums immer noch zu hoch seien. Nach dem Motto «lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» stimme die Mitte/EVP-Fraktion trotzdem zu.

markus spielmann
Markus Spielmann, Nationalratskandidat der FDP Solothurn. - zVg

Ansonsten wurde vor allem darüber diskutiert, ob eine Mindestpensum von 50 oder 60 Prozent angemessen sei. Markus Spielmann (FDP) sagte, 50-Prozent-Pensen würden die Findung von Terminen massiv erschweren.

Entscheidung für ein Mindestpensum

Mit 56 zu 31 Stimmen bevorzugte das Parlament schliesslich die vom Regierungsrat unterstützten 60 Prozent. Bei der Revision der Gesetze sollen ausserdem die Vorschriften zur Aufbewahrung und Archivierung von Gerichtsakten präzisiert werden.

Ziel sei, alte Akten ausdünnen oder vernichtet zu können und damit die beschränkten Raumkapazitäten von Gerichtsarchiven und Staatsarchiv zu schonen.

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