Schwyzer wollen steuerliche Belastung für E-Autos nicht senken
Im Kanton Schwyz wurde die Teilrevision der Bemessungsgrundlagen für Elektrofahrzeuge von der Mehrheit des Volkes abgelehnt.

Die Stimmberechtigten des Kantons Schwyz haben sich gegen eine Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben ausgesprochen. Die Vorlage wurde mit 61,38 Prozent abgelehnt.
Ziel der Vorlage war es, den bestehenden steuerlichen Nachteil für Elektrofahrzeuge zu beheben. Die steuerliche Belastung wäre auf das Niveau von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gesenkt worden. Dies hätte unter anderem Anreize für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge geschaffen.
Kantonsrat mit deutlichen Zweifeln
Durch die Teilrevision wären die Bemessungsgrundlagen für Elektrofahrzeuge angepasst worden. Neu wären diese allein nach dem Gesamtgewicht besteuert worden und nicht mehr wie bisher mit einer Kombination aus Leistung und Gesamtgewicht, wie es in den Abstimmungsunterlagen hiess.
Bereits im Kantonsrat war die Vorlage auf gespaltene Meinungen gestossen. Im Frühling 2023 wurde sie mit nur 58 zu 34 Stimmen angenommen. Da weniger als drei Viertel der Ratsmitglieder für die Gesetzesänderung stimmten, wurde die Vorlage nun dem Volk unterbreitet. Diese schickte sie mit 36'871 Nein- und 23'201 Ja-Stimmen bachab. Die Stimmbeteiligung lag bei 56,21 Prozent.
Vorlage noch nicht «ausgereift»
Die aktuelle Berechnungsgrundlage wurde von einer Minderheit des Kantonsrats als «bewährt, technologieneutral und verbrauchergerecht» bezeichnet. Es bestünde kein Anlass für eine Gesetzesrevision.
Auch sei die Vorlage noch nicht «ausgereift» und führe zu «Verzerrungen». Beispielsweise würde ein grosses Familienauto mit wenig Leistung höher besteuert, als ein leistungsstarker Sportwagen mit zwei Sitzplätzen, wie es in den Unterlagen hiess. Ein weiteres Gegenargument sei der jährlich wiederkehrende Steuerausfall von rund 840'000 Franken.